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haxlwaxl hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,

Ich wohne in einer WG. Ich habe einen Mietvertrag unterschrieben, dass ich ein Jahr hier wohnen muss oder jemand als Nachmieter wenn ich ausziehen will.
Ich möchte jetzt aber schon früher ausziehen, weil
1. Als wir eingezogen sind, sind uns ein paar Dinge wie verschimmeltes Essen und richtig widerliche Fettspruren beim Vorziehen des Hertes aufgefallen. Wir haben mit der Vermieterin gesprochen und sie meinte, sie würde uns alle Sachen zum Putzen bezahlen wenn wir das machen würden und nicht sie.
2.Das nächste war, dass der Backofen eigentlich unbenutzbar ist. Er ist so dick mit schwarzem Ruß und Dreck bedeckt, dass selbst nachdem wir wirklich 2 Stunden intensiv geschrubbt haben, sich nichts verändert hat, er ist einfach unbenutzbar.
3.Dann 2 Wochen nach Einzug, kommt der Vermieter von unter hoch und sagt es würde bei ihm aus der Decke tropfen. Das war auch so, dann hat die Vermieterin so ein Handwerker geholt, der die Badewanne bei uns mit Silikon, die Fugen abgedichtet hat. Das war alles.
4. 3 Wochen später tropft es dann bei uns von oben aus der Decke. Auch der über uns hat alles abgedichtet, aber ich frage mich, die ganze Wand ist dann doch durchnässt und das kann doch nicht einfach damit getan sein, indem man mal locker nen neuen Silikonstreifen zieht. Alles in allem fühle ich mich sehr unwohl hier. Und ich möchte ausziehen, ich habe auch schon was gefunden. Allerdings wie soll ich für so ein scheiss jemanden finden? Ich mein ich kann die Leute ja nicht anlügen und sagen, dass alles tiptop ist. Also habe ich im Grunde gar keine Chance für dieses Schrottobjekt irgendjmd. zu finden. Gibt es da keine Ausweg aus dem Mietvertrag ? Oder wie geht das am besten, was kann ich tun um hier schnellst als möglich rauszukommen?

Gruß
Alex

1 Kommentar zu „viele Mängel in der Wohnung”

Balkonexperte Experte! 29.05.2010 15:03

1. Wenn man eine Wohnung (oder WG) bezieht, schaut man sich voher um, bevor man den Vertrag unterschreibt.

Wer das nicht macht, ist selber Schuld und kann sich nicht beschweren.

2. Sich unwohl fühlen ist kein Grund den Mietvertrag nicht zu erfüllen.

3. Legen Sie den Mietvertrag einem Mieterverein oder einem Anwalr für Mietrecht zur Prüfung vor. Vielleicht findet man in der Klausel zum Kündigungsverzicht einen Fehler.

Aber selbst wenn diese Klausel nicht gültig ist, beträgt die Kündigungsfrist immer noch 3 Monate.

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