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hanton hat diese Frage gestellt
Hallo liebe Gemeinde,

wir haben vor kurzem ein 3 Parteien Haus gekauft und haben leider einen schlechten Mieter mit eingekauft.

Ich benötige hier mal euren Rat:

Folgender Verlauf:
Der Mieter wurde durch den jetzigen Eigentümer fristlos gekündigt. Die fristlose Kündigung wurde unwirksam, weil der Mietrückstand komplett beglichen wurde. Der Mieter war/ist erneut im Mietrückstand...und der jetzige Eigentümer hat die 2. fristlose Kündigung zum 30.12.2020 ausgesprochen, alternativ aber fristgerecht zum 31.03.2021. Es läuft nun eine Räumungsklage gegen den Mieter im Dachgeschoss.

Nun zu uns: Wir planen ab dem 01.04.2021 mit den Sanierungsarbeiten in allen Wohnungen, inkl. Dachdämmung. Da wir davon ausgehen, dass der Mieter im DG bis zu diesem Zeitpunkt immer noch nicht ausgezogen ist, wollte ich wissen was wir tun können, schließlich sollte er dort ja nicht mehr wohnen und behindert zudem unsere Arbeiten.

Wir wollen im Eingangsbereich, Treppenhaus und im Garten Kameras anbringen. Dürfen wir das als neue Besitzer während der Räumungsklage? Müssen wir den Mieter im DG um Zustimmung fragen? Denn eigentlich stehen wir ja mit dem Mieter nicht in einem Mietverhältnis und er dürfte/sollte sich ja dort nicht mehr befinden.

Vielen Dank!

Grüße

0 Kommentare zu „Videoüberwachung während Räumungsklage”

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