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Dominik hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,

bei uns im Haus mit mehreren Partien ist teilweise die Eichung der Wärmemengenzähler abgelaufen. Trotz der Miete von Thermomess. Nun wurde die Abrechnung über die QM durchgeführt. Ist dies rechtens? Ich bin hier eher der Verlierer dieser Verteilungsmethode, da sich die Kosten verdoppeln.

Ich kann ja nicht sicherstellen, dass die anderen Eigentümer die Wärmemengenzähler ersetzen.

1 Kommentar zu „Verwendung der Messwerte eines nicht (mehr) geeichten Messgeräts im Mehrfamilienhaus”

Beppi 04.07.2024 19:49

Wenn es keine geeigneten (d.h. hier geeichten) Messgeräte gibt, muss der Verbrauch geschätzt werden.
Für eine Schätzung kann die Anzeige eines ungeeichten, aber noch funktionierenden Messgeräts als Indiz verwendet werden - aber bei berechtigten Zweifeln, dass der ungeeichte Messwert stimmt, muss er evtl. angepasst werden. Wenn mehr als ein Viertel der Wohnfläche im Haus geschätzt werden müsste, dann müssen die Kosten stattdessen nach Wohnfläche umgelegt werden.
Außerdem hat der Mieter das Recht, die Kosten dann um 15% zu kürzen - das sollte dem Vermieter eine Motivation geben, die Messgeräte eichen zu lassen.
Aber Vorsicht: Eichfristen können vom Hersteller (durch entsprechende Tests mit dem Eichamt) nachträglich verlängert werden - der Aufdruck auf den Messgeräten ist daher nicht unbedingt korrekt. Erst beim Hersteller nachfragen!

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