Beppi 04.07.2024 19:49
Wenn es keine geeigneten (d.h. hier geeichten) Messgeräte gibt, muss der Verbrauch geschätzt werden.
Für eine Schätzung kann die Anzeige eines ungeeichten, aber noch funktionierenden Messgeräts als Indiz verwendet werden - aber bei berechtigten Zweifeln, dass der ungeeichte Messwert stimmt, muss er evtl. angepasst werden. Wenn mehr als ein Viertel der Wohnfläche im Haus geschätzt werden müsste, dann müssen die Kosten stattdessen nach Wohnfläche umgelegt werden.
Außerdem hat der Mieter das Recht, die Kosten dann um 15% zu kürzen - das sollte dem Vermieter eine Motivation geben, die Messgeräte eichen zu lassen.
Aber Vorsicht: Eichfristen können vom Hersteller (durch entsprechende Tests mit dem Eichamt) nachträglich verlängert werden - der Aufdruck auf den Messgeräten ist daher nicht unbedingt korrekt. Erst beim Hersteller nachfragen!