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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

weiß jemand ob es gesetzlich iregndwo festgehalten ist, ob die Heizkosten nach QM oder Parteien verteilt werden müssen??? Ich habe leider in meinem Mietvertag unterschrieben das die Heizkosten bei drei Parteien zu je einem Drittel nach Verbrauch verrechnet werden.. Ist das richtig??? Ich finde das ziemlich ungerecht, da ich in der obersten und kleinsten Wohnung wohne....

Danke für Euro Antworten!!!

V.S.
Stichwörter: verteilung + heizkosten + parteien + qm

4 Kommentare zu „Verteilung der Heizkosten nach Qm oder Parteien??????”

Susanne Experte!

Nach der Heizkostenverordnung werden die HK 30-50 % nach Grundkosten und 50-70 % nach Verbrauch auf qm berechnet.
Einfach mal nach der Heizkostenverordnung googeln, die ist online zu finden.

Gast Experte!

Das habe ich auch schon gelesen, aber meine Frage ist ja nun ob durch meine Unterschrift auf dem Mietvertrag das mit den Drittteln rechtens ist....

Gast Experte!

Hallo,

weiß jemand ob es gesetzlich iregndwo festgehalten ist, ob die Heizkosten nach QM oder Parteien verteilt werden müssen??? Ich habe leider in meinem Mietvertag unterschrieben das die Heizkosten bei drei Parteien zu je einem Drittel nach Verbrauch verrechnet werden.. Ist das richtig??? Ich finde das ziemlich ungerecht, da ich in der obersten und kleinsten Wohnung wohne....

Danke für Euro Antworten!!!

V.S.[/quote:a21a1]

Hallo,

soweit ich weiß, werden die Heizkosten nach qm abgerechnet. Der Jahresverbrauch durch die Gesamtwohnfläche des Hauses und dann pro qm für jede Wohnung. Wie es sich allerdings verhält, weil Du Dich damit einverstanden erklärt hast, weiß ich leider nicht, da müßtest Du wohl nochmal bei einem Anwalt nachfragen.

L.G.

volker* Experte!

Hallo V.S.,

nach der Heizkostenverordnung gehen die Vorschriften der Verordnung rechtsgeschäftlichen Bestimmungen vor, es sei denn, es handelt sich um ein Gebäude mit nicht mehr als 2 Wohnungen, von denen eine der Vermieter selbst bewohnt.

Die weiteren Ausnahmen wären z.B., dass in den Wohnungen das Anbringen von Verbrauchserfassungsgeräten nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich ist oder die Räume vor dem 1. Juli 1981 bezugsfertig geworden sind und der Nutzer den Wärmeverbrauch nicht beeinflussen kann.

Viele Grüße
Volker

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