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Rollmops hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,
wir haben im Sommer 2008 auf eigene Kosten eine neue Mischbatterie im Bad einbauen lassen, weil wir ohne warmes Wasser dastanden und unser Vermieter telefonisch nicht erreichbar war. Wir haben ein paar mal probiert, unseren Vermieter zu erreichen und es dann sein lassen, weil wir uns etwas eigenes kaufen wollten. Wir wollten das beim Auszug regeln. Unsere Vermieter sind nicht die schnellsten, wenn man etwas von Ihnen will. Ein kleines Beispiel: den Wasserschaden am Parkett wegen Tropfen von der Zimmerdeckke haben sie 11 Jahre nicht repariert gekriegt. Irgendwann haben wir einen hübschen Teppich gekauft und uns war der Schaden nicht so wichtig. Das Geld für die Mischbatterie von 250,00 € (Kleinreperaturklausel ligt bei 50€) hätten wir aber schon gerne wieder. Die Vermieter argumentieren, unser Anspruch sei verjährt. Fände ich schade, wenn demso wäre und die 250€ zulasten unserer Gutmütigkeit gingen. Kann uns jemand helfen?
Weil unsere Vermieter sauer auf uns sind, verlangen sie jetzt 7,5 Monate nach dem Auszug und ohne es im Übergabeprotokoll verlangt zu haben, dass wir unsere Küche aus der Wohnung entfernen. Diese Küche haben wir bei unserem Einzug vor 13 Jahren den Vermietern abkaufen müssen Damals war sie schon 30 Jahre alt. Wir haben sie beim Auszug den Vermietern wieder geschenkt. Dass sie dieses Geschenk nicht haben wollen, hätte ihnen einfallen können, als wir Sperrmüll noch nicht haben abholen lassen. Die Kaution behalten sie deswegen zurück. Den Vermietern fällt ständdig was neues ein, warum sie die Kaution nicht herausgeben wollen... Meine Frage desahalb: müssen wiir wirklich die Küche entsorgen?

1 Kommentar zu „Verjährung von Reperaturkosten und Rücknahmeverpflichtung einer geschenkten Küche?”

Balkonexperte Experte! 11.09.2010 18:12

Schadedensersatzansprüche u.ä. aus dem Mietverhältnis enden nach 6 Monaten. Damit ist für Ihren Exvermieter die Messe gelesen.

Ebenso sind aber aus anderen Gründen vom Exvermieter die Kosten der Mischbatterie nicht zu ersetzen. Sie hätten die alte, defekte Mischbatterie beim Auszug wieder installieren können und gut ist.

Da 6 Monate nach Ihrem Auszug jeglicher Schadensersatz gegen Sie erloschen ist, gibt es eigentlich keinen Grund mehr die Kaution zurück zu zahlen. Außer vielleicht einen Teil für eine mögliche Nachzahlung der Betriebskostenabrechnung 2009.

Mehr dazu hier: http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/k1/kaution_rueckzahlg.htm

Weigert sich der Exvermieter weiterhin bleibt Ihnen nur der Weg über einen Mahnbescheid/Klage an Ihr Geld zu kommen.

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