Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
stefan hat diese Frage gestellt
Hallo,

unsere Vermieterin "erfreute" uns 3 Monate nach dem Auszug mit einigen Ansprüchen, die sie gleich von der zurückzuzahlenden Kaution abzieht. Recht dreist (leider nicht zum ersten mal), die Frage ist wie wir an unser Geld wieder rankommen. Der Reihe nach:
Wir kündigten unsere Wohnung zu Ende Februar, die Übergabe fand am 1.3. statt. Im Mietvertrag war festgelegt, dass wir die Wohnung nicht gemalert übergeben müssen, da wir dies beim Einzug übernommen hatten. Eine Wand hatten wir rot gestrichen - die Vermieterin weigerte sich, dies so zurückzunehmen. Wir einigten uns darauf, dass wir die Wand am folgenden Wochenende (also 8./9. 3.) neu tapezieren. Weiterhin gab es heftige Diskussionen über den Zustand der Auslegware. Da dies vorauszusehen war, hatten wir sie extra von einem Hausservice professionell reinigen lassen. Trotzdem waren nach knapp sechs Jahren natürlich an den Rändern Schattierungen vorhanden, und es gab Abdrücke von Schränken, Bett, etc. Zumal die Auslegware so ziemlich das billigste war, was sie kriegen konnte (6,40 €/m²). Im Übergabeprotokoll wurde schließlich, bis auf die Wand, alles als ok vermerkt. Nach dem Tapezieren wurde diese in einem Nachtrag auch "akzeptiert".
Nun kommt unsere Vermieterin erstens mit Mietkosten für die Zeit vom 1.-12.3. Sie hätte die Wohnung jedoch sowieso nicht vermieten können, da noch andere Arbeiten durchgeführt wurden, wie wir bei unserem Tapezieren feststellten. Zweitens meint sie, potentielle Wohnungs-Interessenten würden die Auslegware nicht akzeptieren und sie müßte neue verlegen. Für den Belag sei eine Nutzungsdauer von 10 Jahren zu berücksichtigen, und stellt uns für die noch verbleibenden 52 Monate Restnutzung den anteiligen Kaufpreis in Rechnung.
Ihre Ansprüche zieht sie gleich von der Kaution ab. Diese hatte sie in Form eines Sparkassen-Sparbuches erhalten.

Nun haben wir dazu folgende Fragen:
- Sind solcherart Nachforderungen, nachdem ein Übergabeprotokoll verfasst wurde, überhaupt zulässig?
- Kann sie Mietkosten nachfordern, ohne dass dies vorher vereinbart wurde? Und wir ihr eigentlich mit dem Tapezieren entgegengekommen sind? Und sie wegen der anderen Arbeiten sowieso in der Wohnung beschäftigt war?
- Gibt es eine zu erwartende Nutzungsdauer für Teppichboden? Von 10 Jahren? Kann man nach knapp 6 Jahren nicht sowieso davon ausgehen, dass der "fertig" ist?
- Wie kann man sie daran hindern, das Sparbuch nach Gutdünken zu "plündern"? Nach Auskunft der Sparkasse läßt sich das nicht verhindern. Ich hatte jedoch mal gehört, dass man es sperren lassen kann, weiß aber leider nichts genaueres.

Wie sollten wir vorgehen? Der Gang zum Rechtanwalt ist erstmal nur der zweitbeste Weg, da wir erstens keine Rechtsschutzversicherung haben, zweitens für einen Streitwert von 320€ ein Rechtsanwalt sicherlich kaum zu motivieren ist, drittens die Rechtsanwältin der Vermieterin recht penetrant ist und damit Richter, die auch wenig Lust haben sich mit solchem Käse zu beschäftigen, recht einfach einwickelt (haben wir schon mal durch, mit negativem Ergebnis für uns).

So, etwas viel Text, freue mich trotzdem sehr über Hinweise und Ratschläge.
Besten Dank und viele Grüße
Stefan

0 Kommentare zu „Unvollständige Rückzahlung der Kaution”

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.