Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
wuschel13 hat diese Frage gestellt
Bin nun nach 8 Jahren aus meiner Wohnung ausgezogen. Lt. Formular-Mietvertrag mit handschriftlicher Zusatzklausel " unrenoviert".

Nun möchte meine Vermieterin EUR 30,- für die Säuberung der Fenster haben, da diese etwas dreckig sind.

Hinzu kommen je EUR 80,- pro Tür, da sie verkratzt und dreckig sind. ( Ich hatte einen dieser Türhaken an der Tür, und da ist oben etwas Farbe abgeblättert) Diese sollen von einem Handwerker komplett abgeschliffen und gestrichen werden. Und dafür soll ich aufkommen.

Desweiteren habe ich die Dübellöcher mit Gips ausgespachtelt, allerdings ohne vorher die Tapete zu entfernen. Nun sollen die Tapeten von einem Handwerker abgerissen werden und die Dübellöcher erneut verpachtelt werden, für die ich dann aufkommen soll!!

Ist das rechtens??? Obwohl in meinem Vertrag "unrenoviert" steht?????

Die Klauseln über die Schönheitsreparaturen sind in diesen Formlar-Mietverträgen doch mittlerweile ungültig!! Oder??

Wer kann mir da helfen??

Vielen Dank

0 Kommentare zu „Türen streichen obwohl unrenovierte Übergabe??”

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.