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daniel02101981 hat diese Frage gestellt
hallo,
ich habe folgendes Problem mit meinem alten Vermieter.
2006 bin ich in eine Wohnung gezogen, die Brutto-Warmmiete Betrug 400.-€.
Nun habe ich im August 2009 meinen Mietvertrag gekündigt, weil wir was eigenes wollten und bin im November 2009 ausgezogen.
Es wurde eine Abnahme der Wohnung gemacht, allerdings ohne Protokoll.

Nun, 5 Monate später, flattert mir eine Rechnung des Vermieters über ca. 1000.-€ ins Haus über folgende Punkte:
-Nebenkosten Nachzahlung
-Reinigung der Wohnung und der Tarasse
-Austausch versch. Schalter und Steckdosen
-Kosten Schädlingsbekämpfung (hier hatten wir 2008 schon mal Probleme mit Ameisen, was ich dem Vermieter mitgeteilt habe, er hat dies aber runtergespielt, 2009 hatten wir einen gigantisches Problem mit Ameisen, so dass mein Vermieter die Kammerjägerin gerufen hat und wir mussten 2 Wochen ausziehen. Haben aber keine Mietminderung oder dergleichen gemacht
-Laminatboden (weil hier drunter Schimmel war und dieser anscheinend nicht "Fachgerecht" von mir verlegt wurde.
hier wird uns die Schuld zugeschoben, weil wir 2008 etwa 10 mal Wäsche in der Wohnung zum Trocknen aufgehängt haben. haben aber immer gut gelüftet.

Nun stellt sich mir die Frage, muss ich das überhaupt bezahlen, wenn eine Abnahme erfolgt ist (allerdings halt nicht schriftlich) und was ist mit der Nebenkostennachzahlung?

1 Kommentar zu „Trotz Abnahme Rechnung, 5 Monate später”

Berthelstal Experte! 05.03.2010 19:11

1. Die Brutto-Warmmiete beinhaltet alle Nebenkosten und sind damit abgegolten.

2.Wenn die Wohnung besenrein übergeben wurde, ist das so in Ordnung. Fenster putzen müssen Sie nicht.

3.Wenn die Schalter und Steckdosen nicht beschädigt waren, sondern nur modernisiert wurden, ist der Vermieter für die Kosten zuständig.

3. Aus Mietrechtslexikon:
Die Kosten eine einmaligen Ungezieferbekämpfung sind nicht anteilig auf die Mieter umlegbar, da es sich insoweit nicht um Betriebskosten handelt. ( LG München I WM 2001, 245). Umlagefähig sind nur die Kosten einer regelmäßigen und damit laufenden Ungezieferbekämpfung (Langenberg, Betriebskostenrecht der Wohn- und Gewerberaummiete 1997, Rdn. A 71 m.w.N.). Es muss sich zudem um prophylaktische Maßnahmen handeln; die Kosten für die Bekämpfung von im Hause vorhandenem Ungeziefer sind allein vom Vermieter zu tragen, da es sich insoweit um Instandhaltungs-/Mangelbeseitigungsmaßnahmen handelt. AG Hamburg, Urteil vom 15. August 2001, Az: 45 C 35/01 WuM 2002, 265-266. Anderer Ansicht ist da das AG Offenbach, Urteil vom 20. September 2001, Az: 34 C 132/01 NZM 2002, 214: "Als Betriebskosten umlagefähig sind auch die Kosten einer einmaligen Schädlingsbekämpfung".

4. Wenn unter dem Laminatboden Schimmel war, ist wohl doch von bei der Verlegung oder Nutzung was schiefgelaufen.
Da könnte Ihnen was kosten, zumal es ein verdeckter Mangel bei der Abnahme war.

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