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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo!

Wir haben mit unserem Vermieter ab und an kleine Probleme mit Sonderzahlungen (z.B. kostenpflichtige Entsorgung von altem Hausrat in Gemeinschaftsräumen, der uns nicht gehört). Unberechtigt fordert er hier mal 25 Euro, da mal 100 Euro.

Solchen Forderungen widerspreche ich schriftlich und höre von der Sache dann nie wieder etwas.

Jetzt hat mir der Vermieter angedroht, eine Forderung vom Kautionskonto einzuziehen. Darf er soetwas bei einem laufenden Mietverhältnis grundsätzlich?

Ich habe nun Bedenken, dass in der Vergangenheit schon öfters Beträge abgebucht wurden. Habe ich ein Anrecht auf einen aktuellen Kontoauszug des Kautionskontos?

Gruß, Christian
Stichwörter: kontoauszug + recht + kautionskontos

0 Kommentare zu „Habe ich ein Recht auf einen Kontoauszug des Kautionskontos?”

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