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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo an alle!
Ich lebe mit 4 anderen Studenten in einer Wohngemeinschaft. nun werde ich Ende Februar ausziehen und hab dafür fristgerecht gekündigt(Ende November). Die Kündigung habe ich meinen Mitbewohnern gezeigt und diese unterschreiben lassen. Daraufhin bin ich zum Vermieter um die Kündigung zu überreichen. Dieser meinte, dass die Kündigung nicht möglich sei, da alle Mitglieder der WG kündigen müssten. Es sei aber alles nicht so dramatisch wenn ich einen Nachmieter finden würde. Diesen hätte ich auch parat, er möchte aber erst im April einziehen. Mein Zimmer wäre demnach einen Monat leer. Nun meine Fragen:
Hat der Vermieter Recht mit seiner Äusserung? Habe ich wirklich keine wirksame Kündigung abgegeben?
Vielen Dank! Marco
Stichwörter: kündigung + wg

1 Kommentar zu „Kündigung bei WG”

Gast Experte!

Hi,

ich habe im Prinzip eine zusätzliche Frage:

bei mir ist es so, dass ein Mitbewohner gekündigt hat. Wir haben (ebenfalls) als 4-er WG den Vertrag gemeinsam unterschrieben. Nur ist es so, dass ich und der Rest der WG ->kein Einflussrecht<- auf die Wahl des Mitbewohners hatte. Ich habe extra deswegen telefonisch nachgefragt. So ist der Mieter nicht in meinem Sinne (Azubi statt Student) ausgesucht worden. Jetzt will man uns verbliebenen 3en die Miete des 4. aufbürden. Da ich keinen Einfluss auf die Wahl hatte, sehe ich es aber nicht ein warum ich mehr Miete zahlen soll. Schließlich habe ich es nicht zu verantworten, wenn man trotz Semesterbeginns keinem Studenten genommen hat, sondern einen (demotivierten) Azubi, dem binnen kurzer Zeit gekündigt worden ist.

Für Hinweise (Paragraphen, Links, sonstige Informationen) wäre ich dankbar.

Grüße und Danke für Antworten,
Markus

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