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Totti77 hat diese Frage gestellt
Hallo, ich hatte vor ein paar Wochen einen Wasserrohrbruch in der Mietwohnung, der durch ein verkalktes Wasserrohr ausgelöst wurde. Hausrat wurde dabei nicht beschädigt.
Der Vermieter hat die Wand um das betreffende Rohr selber aufgestemmt und das Rohr ausgetauscht. jetzt habe ich aber immer noch ein riesen Loch in der Wand (Mauersteine und Kacheln fehlen). Das Problem ist, das der Vermieter auf der Meinung behaart, ich müsse dies meiner Hausratversicherung melden, was ich auch getan habe. Die versicherung weigert sich aber irgend etwas zu begleichen, da wie gesagt kein Hausrat beschädigt wurde.

Meine Frage lautet nun, wer ist dafür haftbar zu machen und wer muss den Mangel (das Loch) beseitigen? Beim Mieter unter mir ist auch die Wand aufgestemmt wurden, er hat das gleiche Problem.
Wie kann man dem formal und korrekt "Nachrduck" verleihen, falls die Ausbesserung nicht mir obliegen sollte, was für mein Empfinden auch nicht der Fall ist?

Ich hoffe Ihr könnt mir helfen! Besten Dank!

0 Kommentare zu „Wasserrohrbruch in der Mietwohnung”

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