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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Nach aktuellem Recht - § 28 Abs. 2 Wohngeldgesetz – wird das Wohngeld am Monatsanfang, das heißt im Voraus gezahlt. Gemäß § 40 Abs. 2 Wohngeldgesetz sind die Wohngeldbescheide befristet bis Dezember 2004. „Das bedeutet“, so der Mieterbund-Direktor, „Anfang Dezember 2004 erhalten wohngeldberechtigte Bezieher von Arbeitslosenhilfe das letzte Mal Wohngeld, und zwar für Dezember als Zuschuss für die Dezember-Miete 2004.“<br />
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Nach neuem Recht, ab Januar 2005, haben die Empfänger von Arbeitslosengeld II keinen Anspruch mehr auf Wohngeld. Dieser Anspruch wird gemäß § 22 SGB II ersetzt durch den Anspruch auf Zahlung von angemessenen Unterkunfts- und Heizungskosten.<br />
„Wenn im Januar 2005 keine Leistung nach § 22 SGB II erbracht wird, bleiben die betroffenen Mieter auf ihren Wohnungskosten sitzen“, mahnte der Mieterbund-Direktor. „Mieter können ihre Verpflichtung, die Miete bis zum 3. Werktag des Monat im Voraus zu zahlen, nur erfüllen, wenn sie Anfang Januar die anteiligen Finanzmittel erhalten.“<br />
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Rips forderte die Bundesregierung auf, jedenfalls in dieser Frage noch vor der beabsichtigten Klausursitzung Klarheit zu schaffen und die betroffenen Menschen nicht weiter im Ungewissen zu lassen. „Es kann nicht sein, dass Hunderttausende von Mieterhaushalten die Januar-Miete schuldig bleiben, Schulden aufhäufen, Mahn- und Verzugskosten zusätzlich aufbringen müssen und in vielen Fällen die Fortsetzung des Mietverhältnisses deshalb gefährdet ist.“<br />
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Aus sozialen wie auch verwaltungstechnischen Gründen ist es nach Ansicht des Deutschen Mieterbundes richtig, den berechtigten Haushalten auch die Grundsicherung im Januar 2005 im Voraus zukommen zu lassen. „Es ist zynisch und aus sozialer Sicht völlig unvertretbar, ausgerechnet auf dem Rücken der Ärmsten öffentliche Haushalte konsolidieren zu wollen. Und es ist darüber hinaus auch verwaltungstechnisch unvernünftig, die Leistungen an die Bezieher von Arbeitslosengeld II in zwei verschiedenen Arbeitsprozessen auf die Unterkunfts- und Heizungskosten sowie auf die Grundsicherung aufzuteilen“, sagte der Mieterbund-Direktor.<br />
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„Die Bundesregierung muss endlich Klarheit schaffen und die ohnehin großen Irritationen bei der Umsetzung von Hartz IV nicht zusätzlich verkomplizieren.“<br />
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Der Deutsche Mieterbund (DMB) ist der Dachverband von 350 örtlichen Mietervereinen mit 500 Beratungsstellen in ganz Deutschland. Rund drei Millionen Mieterinnen und Mieter sind zur Zeit Mitglied in der Mieterorganisation.<br />
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Stichwörter: streit + auszahlungstermin + harz

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