Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

habe mich bereits sehr mit Schönheitsrep. beschäftigt. In meinem Mietvertrag (kein Formularmietvertrag) steht:

"Der Mieter übernimmt die Schönheitsreparaturen".

Diese sind nicht näher bezeichnet.

Ebenso steht drin, dass dem Mieter der Zustand der Wohnung bei Einzug bekannt ist. Die Wohnung sei in ordnungsgemäßen Zustand und mangelfrei übergeben worden. Der Mieter erkennt sie als ordnungsgemäß, zweckentsprechend und zum vertragsgemäßen Gebrauch als tauglich an. Der Mieter verpflichtet sich, die Räume pfleglich zu behandeln und in ordnungsgemäßen Zustand zu erhalten und zurückzugeben.

Wohnung war tapeziert und weiß gestrichtn. Hier meine Frage: Muss ich bei Auszug irgendetwas bzgl. Endrenovierung machen?

Danke

Peter

2 Kommentare zu „Schönheitsreparaturen----Was für Experten”

Gast Experte!

hallo,

bin zwar kein fachmann, wie lange haben sie den in der wohnung gewohnt, sind die fristen zur renovierung aufgelaufen ?

Sind im Mietvertrag keine Regelungen enthalten so gelten die von der Rechtsprechung bei Schönheitsreparaturen für angemessen erklärten Fristen:

3 Jahre für Küchen, Bäder und Duschen
5 Jahre für Wohn- und Schlafräume
7 Jahre für andere Nebenräume

und steht im mietvertrag auch, das sie wärend der mietzeit renovieren müssen und zusätzlich beim auszug ? dann wären beide sachen nichtig !

Gast Experte!

Hallo Holger,

im Mietvertrag steht nur der o.g. Satz "Der Mieter trägt die Kosten für die Schönheitsreparaturen". Sonst nix. Weder Fristen, noch dass bei Auszug ren. werden muss.

Wir wohnen jetzt 2,5 Jahre dort und werden bestimmt noch ein paar Jahre dort wohnen bleiben. Mich interessiert nur mal die Rechtslage.

Grüße

Peter

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.