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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Der Katalog der umlegbaren Betriebskosten, das heißt der Kosten, die per Mietvertrag auf den Mieter abwälzbar sind, ist nahezu unverändert mit der Betriebskostenverordnung übernommen worden. Neu ist hier:<br />
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· Wasserkosten / Heizkosten: Klarstellung, dass eventuell anfallende Eichkosten umlagefähige Betriebskosten sind.<br />
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· Heizkosten: Klarstellung, dass nicht nur die Wartungskosten bei Etagenheizungen umlegbar sind, sondern auch die für Gaseinzelfeuerstätten.<br />
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· Müllabfuhr: Die Kosten der Müllabfuhr heißen nun Müllbeseitigungskosten. Hierzu gehören jetzt ausdrücklich auch die Kosten des Betriebs von Müllkompressoren, Müllschluckern, Müllabsauganlagen sowie Müllmengen-Erfassungsanlagen, einschließlich der Kosten für eine entsprechende Berechnung und Aufteilung.<br />
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· Sach- und Haftpflichtversicherung: Hier werden die Kosten für eine Versicherung gegen Elementarschäden neu aufgeführt.<br />
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· Gemeinschaftsantenne / Kabelfernsehen: Zu diesen Kosten gehören jetzt auch die Gebühren, die nach dem Urheberrecht für die Kabelweitersendung entstehen.<br />
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· Maschinelle Wascheinrichtungen: Nunmehr Einrichtungen für die Wäschpflege. Damit soll die Klarstellung verbunden sein, dass auch Kosten für gemeinsam zu nutzende Wäschetrockner, Schleudern, Bügelautomaten usw. umlagefähig sind.<br />
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Die ebenfalls zum 1. Januar in Kraft tretende Wohnflächenverordnung entspricht inhaltlich weitestgehend den §§ 42 bis 44 der II. Berechnungsverordnung. „Neu“ ist, dass bei der Wohnflächenberechnung der Balkone als Grundsatz ein Viertel der Fläche angesetzt werden muss. Allerdings bleibt es bei der Möglichkeit, den Anteil niedriger und höher (bis maximal zur Hälfte) festzulegen. Voraussetzung ist hier, dass die Balkonfläche eingeschränkt nutzbar bzw. besonders attraktiv ist. Es kommt also nach wie vor auf den konkreten Wohnwert an. Alle weiteren Korrekturen oder Änderungen sind eher technischer Art, so wird bei der Berechnung der Wohnfläche nicht mehr zwischen Rohbaumaßen und Fertigmaßen unterschieden. Gefordert wird die Berechnung nach dem lichten Maß zwischen Bauteilen.<br />
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Stichwörter: januar

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