Gast 
hat diese Frage am 01.01.2005 gestellt
Wohngemeinschaft: Wenn mehrere Leute gemeinschaftlich eine Wohnung angemietet haben, kann ein einzelner Mitbewohner nicht allein kündigen. Wenn Sie trotzdem ausziehen wollen, sagt Ihnen der Mieterverein zu Hamburg, welche Vereinbarungen Sie mit den Mitbewohnern treffen müssen oder wie Sie sich aus dem Vertrag lösen können. – Nach Beendigung einer eheähnlichen Gemeinschaft, in der beide Partner Partei des Mietvertrags sind, ist der Vermieter nicht verpflichtet, mit demjenigen Mieter allein, der in der Wohnung verbleiben will, das Mietverhältnis fortzusetzen (LG Konstanz 1 S 95/00 N, Urteil vom 15.9.2000, WuM 2000, 675).