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Urkundenprozess

Mietzinsansprüche können bei Mietverträgen im Urkundenprozess geltend gemacht werden. Das gilt sowohl bei Mietverträgen über Gewerberäume (BGH, Az. XII ZR 321/97, aus: NJW 1999, S. 140 8) als auch bei Mietverträgen über Wohnräume (LG Frankfurt/Main, Az. 2/17 S 5/00, aus: NZM 2000, S. 541; AG Hannover, Az. 517 C 12231/02, aus: ZMR 2003, S. 271)
Stichwörter: urkundenprozess

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