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Teppichboden
Gast
hat diese Frage am 01.01.2005 gestellt

Nach 10 Jahren ist ein normal genutzter Teppichboden abgenutzt. (AG Köln, Az. 213 C 501/97, aus: Tsp 20.10.01 S. I 17) <br />
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Hat der Mieter den mitvermieteten Teppichboden vertragsgemäß genutzt und dabei nur "normal" abgenutzt, braucht er für den dadurch eingetretenen Verschleiß keinen Schadenersatz leisten. Einen unterstellten vertragswidrigen Gebrauch und diesbezüglichen Schadenersatzanspruch muss der Vermieter belegen. (LG Görlitz, Az. 2 S 4/00, aus: WM 2000, S. 570) <br />
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Hat der Mieter den mitvermieteten Teppichboden vertragsgemäß genutzt und dabei nur "normal" abgenutzt, braucht er für den dadurch eingetretenen Verschleiß keinen Schadenersatz leisten. Einen unterstellten vertragswidrigen Gebrauch und diesbezüglichen Schadenersatzanspruch muss der Vermieter belegen. (LG Görlitz, Az. 2 S 4/00, aus: WM 2000, S. 570) <br />
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