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Besichtigungsrecht des Vermieters
Gast
hat diese Frage am 01.01.2005 gestellt

Besichtigungsrecht des Vermieters
Ohne nähere vertragliche Vereinbarung darf der Vermieter die Wohnung nur besichtigen, wenn er hierfür einen wichtigen Grund geltend machen kann. (AG Ibbenbüren, 13 C 77/97 WM 98, 751)
Ohne nähere vertragliche Vereinbarung darf der Vermieter die Wohnung nur besichtigen, wenn er hierfür einen wichtigen Grund geltend machen kann. (AG Ibbenbüren, 13 C 77/97 WM 98, 751)
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