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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Bin ich dem Spielplatzlärm hilflos ausgeliefert?

Ich habe eine Wohnung gemietet, deren Balkon ich überhaupt nicht benutzen kann. Von morgens bis abends spielen Kinder auf dem nahe gelegenen städtischen Spielplatz und stören mich empfindlich durch ihren Lärm. Mein Vermieter kennt das Problem, handelt aber nicht. Was kann ich selbst untemehmen?

Sie können wegen des Spielplatzlärms die Miete mindern, gegen die Beeinträchtigung selbst können Sie jedoch nicht vorgehen. Die Stadt hat mit Sicherheit den Kinderspielplatz bauplanungsrechtlich korrekt im Wohngebiet angelegt. Den Lärm spielender Kinder muss man daher tolerieren, soweit er nicht über das zumutbare Maß hinausgeht und nicht durch Betätigungen verursacht wird, die mit dem Spielen auf einem Spielplatz nichts zu tun haben (zum Beispiel Motorradrennen). Andererseits kann sich Ihr Vermieter gegen Ihre Mietminderung nicht mit dem Hinweis wehren er sei doch an dem Kinderlärm gar nicht schuld. Die Mietminderung ist gerechtfertigt wenn der Gebrauch der Wohnung in der Regel erheblich beeinträchtigt ist. Auf ein Verschulden des Vermieters kommt es hierbei nicht an.


Wie sicher muss eigentlich ein Spielplatz sein?

Ein Zweijähriger verletzt sich schwer, als er von der Rutschentreppe eines öffentlichen
Spielplatzes auf harten Steinboden fiel. Dafür muss die Kommune haften.
Denn sie hätte mit solchen Vorfällen rechnen und weichen Sandboden unter der
Treppe auftragen müssen.
LG Lüneburg: 4 S 237/96
Stichwörter: mietrecht + spielplatz

0 Kommentare zu „Spielplatz im Mietrecht”

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