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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo @all,

trotz vieler Urteile und topics hier im Forum habe ich immer noch nicht alles richtig verstanden.

In meinem alten Mietvertrag steht, dass ich regelmäßig meine Schönheitsreparaturen machen muss (alle 3, 5 bzw. 7 Jahre). Ist auch passiert, zuletzt die gesamte Wohnung vor 2 Jahren (April 2003).

Zudem steht noch der Passus im Mietvertrag, dass ich die Wohnung bei Übergabe durch eine Fachfirma in Rauhfaser weiß machen lassen muss. (Ich habe sie renoviert 1994 übernommen).

Mein Vermieter meint, dass müßte ich machen, obwohl ich ihm schon zahlreiche Urteile zugesandt habe.

Jetzt meint er, dass ich nur den "verwohnten" Teil renovieren muss bzw. dass er bei Übergabe einen Sachverständigen dazu nimmt, der sagen soll, was gemacht werden soll und was nicht.

Ich will mich noch über die Verbraucherzentrale bzw. den Mieterbund schlau machen, aber vielleicht kann mir noch mal jemand genau sagen, ob das zulässig ist mit dem "Teilrenovieren" bzw. dem Sachverständigen.

Denn ich bin immer noch der Meinung, dass ich die Wohnung nicht mehr renovieren muss.

Danke im Voraus

14 Kommentare zu „Noch Fragen zu Endrenovierung trotz regelmäßigem streichen”

capo Experte!

...aber in den Urzustand zurückführen. Was natürlich eine weisselung einschließt.

Schönheitsrep sind nur für flur, Bad uä häufig genutzten zimmern nötig.
Eine Schlußrenovierung deswegen nicht überflüssig.

Den Gutachter muss der Vermieter bezahlen.

Gruß,

Capo

Tiger

Da aber der Passus mit der Endrenovierung nichtig ist, ist alles nichtig (laut Urteile, die ich gelesen habe).

Mein Vermieter hat die Wohnung zum 1.5. renoviert angeboten und will sich jetzt um die Renovierung drücken.
Zudem hat die Nachmieterin gesagt, dass sie kein Geld zum renovieren hat und möchte die Wohnung renoviert übernehmen.
Meine Wohnung ist vor 2 Jahren renoviert worden und noch nicht verwohnt. Als ich die Bilder von den Wänden nahm, war im Wohnzimmer (biskuitfarben gestrichen) noch nicht mal ein dunkler Schatten zu sehen.

Mein Vermieter besteht auf Renovierung, weil ich die Wohnung vor 11 Jahren im Erstbezug renoviert bekommen habe.

Mal sehen, wie es ausgeht. Er kann sie eh nicht zum 1.5. vermieten, weil er noch einen neuen Teppich verlegen muss.

capo Experte!

Das interessiert mich auch.

Wäre nett, wenn Du das Ergebnis hier postest.

Capo

Tiger

am 30.04.05 werde ich die Wohnung übergeben.
Habe sämtliche Dübellöcher zugemacht und alles sauber geputzt.
Mein Vermieter besteht noch immer auf Renovierung und er will die Übergabe mit seinem Makler zusammen machen, weil er keine Ahnung hat.

Da ich mittlerweile im Mieterverein bin, habe ich mich schlau gemacht. Ich brauche die Wohnung nicht zu renovieren. Falls es dahingehend Ärger gibt, soll ich warten, was mein Vermieter dazu schreibt und dies dann über den Mieterverein laufen lassen.

Ich halte Dich (und alle, die es interessiert) auf dem Laufenden.

capo Experte!

Ich hab das auch mal schnell gecheckt.
Eine Renovierung ist nicht nötig. (LG-Entscheidung)
Da würde ich gar nix machen, wenn man die Renovierung nachweisen kann. Alle Räume, die nicht ren. wurden müßten jedoch...

Aber das sagt der Mieterverein ja auch <!-- s :shock: --><!-- s :shock: -->
Endlich mal was sinnvolles....

Capo

Tiger

was noch besser ist und ich vergessen habe.

Mein Vermieter möchte auch noch den Teppich gereinigt haben (steht so im Mietvertrag).
Ich wohnte ja jetzt 11 Jahre in der Wohnung und durch die normale Abnutzung (Sesselrücken u. a.) sind leichte dunkle Flecken auf dem Teppich.

Aber ich habe ihm schon gesagt, dass ich den Teppich nicht reinigen werde, weil er ja eh nen neuen verlegen lässt.

Zudem werde ich ihm mal eine Liste "meiner" Schönheitsreparaturen auftischen, die er genehmigt hat, weil er ja keine Ahnung als Vermieter hat.

Ich habe im Bad kein Fenster und der Ventilator wurde durch mich in 11 Jahren dreimal repariert (ohne Geld) und 2003 dann getauscht gegen einen neuen. Die 99 &#8364;, die ich dafür bezahlt habe, hat mein Vermieter wohl vergessen.

Ebenso die Rohrverstopfung 2004, die ein Bekannter (Installateur) beseitigt hat. Mein Vermieter meinte nur, ich solle jemanden kommen lassen, der das beseitigt. Hat 40 &#8364; gekostet.

Dann ging das Unterrischgerät in der Küche kaputt und ich habe am 4.1.05 mal eben 109 &#8364; für ein neues bezahlt. Das habe ich natürlich jetzt mitgenommen, aber kann es im neuen Haus nicht gebrauchen.

Dann habe ich vor 3 Wochen noch ein neues Waschbecken für 214 &#8364; einbauen lassen, weil im alten ein ca. 3 cm langer Haarriss war. Zahlt die Haftpflicht nicht, weil Abnutzung.

Aber das sind alles Sachen, die der Vermieter weiss und nicht bezahlt hat.
In den 11 Jahren habe ich ihm knapp 70.000 &#8364; Miete bezahlt und er hat einmal eine neue Rollade und jetzt ein neues WC (wegen Abnutzung) bezahlt.

Da hat er doch wohl noch ein paar Euro übrig, um die Wohnung renovieren zu lassen.

capo Experte!

Tja, Rechnungen vorlegen und einfordern.

Die Teppichreinigung ist nicht rechtmäßig, da vertragsgemäßer Gebrauch.

(Ich hasse solche Vermieter! ...Denn sie wissen nicht, was sie tun...)

Aber Danke für den aktuellen Stand der Dinge.

Capo <!-- s :D --><!-- s :D -->

Tiger

wollte Euch mal wieder "updaten".
Wohnung ist mit Protokoll übergeben. Vermieter war mit seinem Makler da.
Hat natürlich gemeckert, weil nicht renoviert und Teppich nicht gereinigt.
Aber der Vermieter hat ja im Vorfeld schon bei Besichtigungen und uns persönlich gesagt, dass er den Teppich rausreissen will (11 Jahre alt).
Der Makler hat natürlich gesagt, er wäre übermäßig verschmutzt und ja auch nicht gereinigt.
Diese "übermäßigen Verschmutzungen" waren vom Sesselrücken bzw. im Arbeitszimmer vom Rollenstuhl. Gibt schwarze Streifen.
Dann habe ich dem Vermieter noch ein Schreiben mit auf dem Weg gegeben bzgl. neues Waschbecken und den anderen Reparaturen (452,14 &#8364 ;) .
Vorgestern kam dann das Schreiben vom Rechtsanwalt. Er will um die 450 &#8364; an Malerkosten und ca. 350 an Materialkosten.
Wenn ich das Material bezahle, dann verzichtet er auf die Malerkosten.
Der RA schreibt natürlich, das mein Vermieter nichts von den Reparaturen wußte (Waschbecken). Er hat den Schaden ja selber gesehen (Haariss). Von der Rohrverstopfung und dem defekten Ventilator und Heisswassergerät wurde er auch nicht informiert. Aber dafür gibts Zeugen. Dann mokiert man sich, weil noch weiße Flecken zu sehen sind.
Man bezweifelt, dass ich die letzte Schönheitsreparatur fachmännig bzw. überhaupt gemacht habe. Aber dafür habe ich drei Zeugen, die mir geholfen haben. Aber da es schnell gehen mußte, blieben die Schrankwand im Wohnzimmer, der Kleiderschrank im Schlafzimmer und ein großes Regal im Arbeitszimmer stehen und ich habe darum herumgestrichen. Jetzt sind dort weiße Flecken, weil zuerst weiß und jetzt farbig gestrichen.
Aber die Bilder im Wohnzimmer hatten nach 2 Jahren noch nicht mal einen grauen Rand hinterlassen.
Dienstag werde ich den Mieterschutz anrufen zwecks Termin. Dann werden wir sehen, was dabei herauskommt. Zuerst möchte ich die Rechnungen der "Fachfirmen" sehen, denn ich weiss, dass mein alter Vermieter es schwarz machen lies. Er hatte mich ja noch eine Woche vor der Übergabe um einen Termin gebeten, damit er die Zimmer für den neuen Teppich ausmessen kann. Dabei sagte er mir, dass ein Bekannter den neuen Teppich legt und den Rest der Wohnung macht. Und das hat der dann wohl auch gemacht. Angefangen am 30.4 (Sa.) und weitergemacht am 1.5 (So.). Und das war bestimmt keine Firma.
Vielleicht hat dafür ja noch das Finanzamt ein Ohr <!-- s :-) --><!-- s :-) -->
Ich halte Euch auf dem Laufenden.
Ende des Romans.

capo Experte!

Typisch! fachmännisch heißt bei Vermietern "Topzustand".
Das muss aber nicht sein. Mittlere Qualität reicht völlig. Ein Fachmann muss amn dafür nicht sein. Wenn aber die Tapete runter kommt, weil sie zum 20 mal gestrichen wurde, dann ist das nicht mehr "mittlere Qualität". <!-- s :( --><!-- s :( -->

Das heißt auch, dass nicht um Möbel drum herum gestrichen wird. Das ist zB auch nicht zulässig. <!-- s :shock: --><!-- s :shock: --> <!-- s :D --><!-- s :D -->

Der Teppich bleibt trotzdem Vermieter sache. Ein Bürostuhl ist keine "nicht vertragsgemäße Nutzung". Dazu gibt's auch Urteile. <!-- s 8) --><!-- s 8) -->

Wenn der Mieterbund mal was drauf hat, sollten keine Kosten mehr auf die zukommen. <!-- s :D --><!-- s :D -->

Capo

Tiger

die Tapete wurde nicht beim letzten, sondern beim vorletzten Mal (2000) erneuert (Rauhfaser).
Sogar die Decke habe ich neu tapeziert, obwohl ich das nicht gerne mache.
Und meine Nachbarin wohnt noch nicht so lange in der Wohnung (derselbe Vermieter) und die hat schon einen neuen Teppich bekommen.
Und mein Bürostuhl ist ein ganz normaler Stuhl mit fünf Rollen. Da gibts auf die Jahre gerechnet mal ein paar dunkle Stellen. Genauso wie vom Sessel im Wohnzimmer. Aber das ist normale Abnutzung.
Wenn ich daran denke, dass mein Vermieter noch gesagt hat, ich könnte ja drei 10-L-Eimer weiße Farbe kaufen, dann hätte ich die Renovierung schnell und billig über die Bühne gebracht. Aber was will man von einem ehemaligen Bauern erwarten.
Mit den hellen Stellen das ist zwar jetzt meine Schuld, aber daran kann ich jetzt auch nichts mehr ändern.

Tiger

Hallo @all,

Anfang Juni hat der Mieterverein an den Anwalt meines Vermieters geschrieben.
Da ich eine individualvereinbarung hatte (zum Einen die Schönheitsreparaturen und zum Zweiten die Endrenovierung) sind beide Vereinbarungen hinfällig (laut Gesetz).
Ich hatte nicht die Möglichkeit, bei dem Formularmietvertrag etwas aus zu handeln. Entweder ich hätte ihn unterschrieben oder ich hätte die Wohnung damals nicht bekommen. Somit war von einer Individualvereinbarung keine Rede. Beide Klauseln sind deshalb ungültig und ich hätte weder während der Mietzeit noch am Ende renovieren müssen.
Auch die Reinigung des Teppichs war unwirksam. Und da der Teppich schon 11 Jahre drin war und sowieso ersetzt werden sollte (laut Vermieter), erübrigt sich die Reinigung.

Bis dato habe ich noch nichts vom gegnerischen Anwalt gehört und denke auch, dass nichts mehr kommt.

Tomraid Experte!

Hallo allerseits,

mit Genuß habe ich diese Wortmeldungen gelesen <!-- s :D --><!-- s :D -->

Das ist die Realität im Wohnungswesen <!-- s 8) --><!-- s 8) -->

Das diese Sache schnell abgehakt wird kannste der neuen Rechtsprechung danken. Sonst hwärst du da nicht so schnell raus gekommen.

Es gilt übrigens auch, wenn das Wort -mindestens- bei den Schönheitsreparaturen drinne steht, dass man die Arbeiten nicht durchführen muss.

Und was deinen Teppich betrifft, manoman der ist über 11 Jahre alt und dann sollste auch noch für einen Neuen bezahlen?

Heheheh das gibst selbst bei der Versicherung nicht.

Nach 10 Jahren ist ende im Gelände. Und bei dir gabs auch noch die normale Abnutzung durch gebrauch.

Haste schön gemacht und auf die Jungs und Mädels hier gehört...weiter so <!-- s :wink: --><!-- s :wink: -->

MfG

Tomraid

Gast Experte!

zur endrenovierung siehe folgendes urteil des BGH: VIII ZR 335/02

Gast Experte!

Starre Fristenregelungen sind unwirksam ! OLG Düsseldorf 07.10.2004 I-10 U
70/02
Die in einem Wohnraummietvertrag (hier: aus 1999) hinsichtlich der auf den
Mieter abgewälzten Schönheitsreparaturen enthaltene Formularklausel, "Diese
Arbeiten sind ab Mietbeginn in der Regel in Küchen, Bädern und Toiletten
spätestens nach drei Jahren, in Wohnräumen, Schlafräumen, Dielen, Flure,
Treppenhäuser in Alleinbenutzung und in mitvermieteten gewerblichen oder
freiberuflich genutzten Räumen spätestens nach fünf Jahren und in sonstigen
Räumlichkeiten, wie Abstellräumen, innenliegenden Balkonflächen oder
Kellerräumen spätestens nach sieben Jahren zu tätigen", enthält eine
"starre" Fristenregelung und ist gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB bzw. § 9 Abs.
1 AGBG unwirksam (Anschluss an BGH, Urt. v. 23.6.2004, DWW 2004, 221 = NZM
2004, 653 = WM 2004, 463).

„Schönheitsreparaturklauseln, die den Mieter verpflichten, die Wohnung
innerhalb bestimmter Fristen zu renovieren, obwohl tatsächlich kein
Renovierungsbedarf besteht, sind unwirksam.“

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 22.09.2004 (VIII ZR 360/03)
entschieden, dass die Vereinbarung starrer Renovierungsfristen im
Mietvertrag den Mieter unangemessen benachteiligt, wenn zum betreffenden
Zeitpunkt noch kein Renovierungsbedarf besteht.

Nunmehr hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass generell die
Vereinbarung starrer Renovierungsfristen den Mieter unangemessen
benachteilige. Dieses hat zur Folge, dass die entsprechende Regelung im
Mietvertrag unwirksam ist und damit den Vermieter wiederum die Pflicht zur
Durchführung von Schönheitsreparaturen trifft.

Da somit eine mietvertragliche Regelung, in der starre Renovierungsfristen
vereinbart sind, gegen das Gesetz verstößt, ist diese Regelung unwirksam.

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