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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo!

Ich hätte da mal eine Frage.

Und zwar haben wir unseren jetzigen Mietvertrag am 1.12.01unterschrieben, nicht wissend, daß sich unten eine Zeile befindet (wir haben es damals wohl überlesen...).

Und zwar steht da wie folgt geschrieben:

"Das Mietverhältnis beginnt am 1.12.2001 und endet am 30.11.2002
Es verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn es nicht unter Einhaltung einer kündigungsfrist von 3 Monaten spätestens am 3.Werktag des ersten Monats der Frist schriftlich gekündigt wird."

Nunja, wir würden nun gerne umziehen, weil die Wohnqualiät hier recht mässig ist, zudem steigt die Miete ständig und für den Preis können wir eine bessere Wohnung in einer besseren Gegend bekommen.

Also haben wir Ende Januar gekündigt und eine Bestätigung zurückbekommen, daß wir laut vertrag zum 30.11.2005 gekündigt haben-erst da haben wir uns den mietvertrag näher angeschaut.

Erst haben wir es so hingenommen, aber die Nachbarschaft hier gefällt uns üüüüberhaupt nicht mehr, der Lärmpegel ist recht hoch und da wir beide arbeiten, abend sehr nervend...

Nun habe ich viel vom §573c BGB gelesen und frage mich, ob diese Klausel überhaupt wirksam ist?

Habt ihr da eine Ahnung?

Wäre echt lieb wenn Ihr mir weiterhelfen könntet, wir wollen schnellstmöglich von hier weg... und wenn es so wäre daß wir doch nur 3 Monate Kündigungsfrist haben, dürften wir ja dann schon zum 1.5. umziehen *hoff*

Werde morgen auch mal bei der Wongesellschaft anrufen und die Dame die für uns zuständig ist mit diesem Gesetz konfrontieren...

Liebe grüße und danke schon mal für die Antworten!
Stichwörter: gültig + zeitmietvertrag

0 Kommentare zu „Zeitmietvertrag gültig oder nicht?”

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