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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

in meinem Mietvertrag ist auch "1 Pantryküche" aufgeführt, nähere Details werden nicht erwähnt. Welche Ansprüche ggü. dem Vermieter kann ich daraus ableiten?

Durch Besichtigung war mir bereits bekannt:
- ein Unterschrank auf der einen, ein alter Kühlschrank auf der anderen Seite sind vorhanden
- darüber eine Spüle, etwas Arbeitsfläche, 2 Herdplatten.

Bei der Übernahme zu sehen: Starke Verschmutzung, Kühlleistung im Gefrierfach des Kühlschranks ist mangelhaft.
Später dann, beim Versuch der Reingung stellte sich heraus, dass der Schrank ohne den Kühlschrank wohl zusammenfallen würde; ich kann das Teil nichtmal zur Reinigung von der Wand entfernen. Dabei ist die Rückseite des Kühlschranks immens verstaubt - steht da vermutlich schon >20 Jahre so.
Die ganze Konstruktion steht auf einer Europalette o.ä.; beim Bewegen kamen mir Unterlegscheiben entgegen; alles verzieht sich.

Habe ich Anspruch auf Reparatur / Erneuerung?

Vielen Dank, Pida
Stichwörter: pantryküche + welche + ansprüche

0 Kommentare zu „"Pantryküche" - welche Ansprüche?”

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