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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

wir haben folgendes Problem. Wir haben zum 31.12. fristgerecht unsere Wohnung gekündigt. Wir bekamen auch relativ schnell Post vom Vermieter das die Kündigung angenommen wurde und er einen Besichtigungstermin vereinbarn möchte um sich ein Bild vom Zustand der Wohnung zu machen. Dies haben wir ihm auch gewährt und er hat die Wohnung besichtigen können. Nun hat er die Sache einem Makler weitergegeben da er die Wohnung so schnell wie möglich weitervermieten will. Heute rief er an und sprach auf dem AB das er morgen gerne mit dem Makler vorbeikommen möchte um nochmal die Wohnung zu besichtigen und um Fotos zu machen. Mit der Besichtigung bin ich ja einverstanden aber nicht mit Fotos. Es kann doch nicht sein das die hier Fotos von meiner Wohnungseinrichtung machen, oder ist das rechtens? Er kann Fotos aussen vom Haus machen und von mir aus auch vom Balkon aber von meinem Eigentum - da bin ich strikt dagegen denn ich denke es geht keinen was an wie wir wohnen, oder sehe ich das falsch? Ich denke das hier in nächster Zeit sowieso Leute zur Wohnungsbesichtigung kommen werden und dann können die sich doch ein Bild von der Wohnung machen, ich möchte aber keinesfalls das Fotos von unserer Einrichtung im Netz stehen. Wäre schön wenn mir jemand was genaueres dazu sagen könnte. LG race

1 Kommentar zu „Darf er das?”

Susanne Experte!

Stimmt, er darf nur insoweit Fotos machen, als dass Deine Privatsphäre nicht verletzt wird.

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