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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich habe ein großes Problem und hoffe hier Hilfe zu bekommen.
Ich habe vor 2 1/2 Jahren mit meinem Freund einen Mietvertrag für ein Haus für 5 Jahre abgeschlossen.
Im Mietvertrag steht:

1. Mietvertrag auf unbestimmte Zeit)
Der Meitvertrag läuft auf unbestimmte Zeit und beginnt am 1. .....
Die Parteien verzichten wechselseitig auf die Dauer von 5 Jahren ab Vertragsbeginn auf ihr Recht zur ordentlichen[/b:50775] Kündigung dieses Mietvertrages. Eine Kündigung ist erstmals nach Ablauf dieses Zeitraumes mit der gesetztlichesn Frist zulässig. ....

Nun haben mein Freund und ich uns jedoch getrennt. Ein lange heftige Geschichte auf die ich hier nicht weiter eingehen möchte.
Nun ist meine Frage wie wir aus dem Vertrag raus kommen?

Wir haben ja beide unterschrieben, dass wir auf ordentliches Kündigungsrecht verzichten. Was ist aber mit außerordentlichem Kündigungsrecht? Haben ja sozusagen in einem Eheähnlichen Verhältnis in dem Haus gewohnt. Gibt es eine Möglichkeit wegen der Trennung der Mieter früher aus dem Vertrag raus zu kommen? Man kann ja nicht verlange, dass die beiden in dem Haus weiter wohnen bleiben und sich die Augen auskratzen? Einer alleine kann sich das Haus nicht leisten.

Zudem habe ich noch ein Urteil gefunden wo jemand ein ähnliches Problem hatte und da wurde bestimmt, dass ein ausschluss von 5 Jahren des Kündigungsrechtes nicht rechtens ist und man max. 4 Jahre erwähnen kann. alles was darüber geht hat eine normale Kündigungsfrist von 3 Monaten.

Hier ist das Urteil

BGH, Urteil vom 6. April 2005 - VIII ZR 27/04, kurz gefasst:
In einem Mietvertrag über Wohnraum ist ein - auch beidseitiger - formularmäßiger Kündigungsverzicht wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters in der Regel unwirksam, wenn seine Dauer mehr als vier Jahre beträgt.
(AGBG § 9 Abs. 1 ( jetzt BGB § 307 Abs. 1 Satz 1) Bb, Ci).

Haben wir darüber chancen dann raus zu kommen? Am liebsten wäre es mir über eine außerordentliche Kündigung, da ich so schnell wie möglich aus dem Haus raus will zweigleisig fahren kann ich leider nicht, dafür fehlt mir das Geld.

Bitte um Hilfe, oder wenigstens um Tipps was noch eine außerordentliche Kündigung sein kann und wie ich da raus komme. Ist echt nen Horror, wenn ich da noch weiter bleiben muss.

Gruß
Lana
Stichwörter: zeitmietvertrag + vorzeitig

7 Kommentare zu „Vorzeitig aus Zeitmietvertrag?”

Susanne Experte!

Das ist davon abhängig, ob es sich um eine formularvertragliche Klausel handelt.
Eine Vereinbarung über einen gegenseitigen Kündigungsausschluss ist nur gültig, wenn der Vermieter nachweisen kann, dass über diese Option separat diskutiert wurde und die länge der Zeit zur Diskussion stand. Hat der Vermieter diese Klausel lediglich aufgenommen und der Mieter hat das so unterschrieben nach dem Motto "friß oder stirb" handelt es sich nicht um einen Individualvereinbarung.

Lana_nrw

Wir haben damals nicht drüber diskutiert.
uns wurde gesagt unterschreiben oder kein Mietvertrag.

Susanne Experte!

Damit ist es keine Individualklausel und Du kannst mit 3 monatiger Kündigungsfrist raus.
Problem nur: möglicherweise weiss Dein Vermieter von den rechtlichen Umständen nichts. Kommt also drauf an, wie es weiter geht.
Grundsätzlich muss der VM das Gegenteil beweisen, das wäre in diesem Fall die Individualvereinbarung!

Lana_nrw

wir haben am Freitag einen Termin mit nem Anwalt.

Haben gestern Erfahren, da das Urteil vor Beginn unseres Mietvertrages beschlossen worden ist,somit ist unser Vertrag von Anfang an ungültig gewesen.
Zudem haben wir noch Kontakt zu unseren Vormietern die uns auch bestätigen werden, dass man den Vertrag vorgesetzt bekommen hat ohne Diskussion.

Am Freitag wissen wir mehr und dann hoffe ich dass wir evtl. noch über eine außerordentliche Kündigung schneller raus kommen. <!-- s :?: --><!-- s :?: -->

Viele Dank Susanne für die Infos <!-- s :-) --><!-- s :-) -->

Gruß
Lana

Susanne Experte!

Melde Dich mal, was der Anwalt gesagt hat!

Lana_nrw

Hallo zammen,

also im Moment bin ich echt mega durch den Wind.
Aber wir kommen nun mit einer 3monatigen Kündigungsfrist aus dem Vertrag raus.
wir versuchen nun mit unseren Vermieter zu sprechen, ob wir am 31.12. schon raus können, da wir nie in der Pflicht standen einen Nachmieter zu suchen. Mal sehen vielleicht lenekn sie ja ein, aber mein Glück sagt mir ganz anders.
Da wir noch einen alten Mietvertrag haben und so mit das Urteil vom Bundesgerichtshof bei uns packt. Die neuen Mietverträge haben eine Vormulierung drinnen die das Gerichtsurteil ausschließen.

Naja, aber alles in allem weiß ich nicht wie ich nun die 3 Monate noch in dem Haus da aushalten soll. Wird alles sehr schwer werden. Denn eine Trennung ist kein Kündigungsgrund. Frag mich ob ich mir echt den Kopf einschlagen muss mit meinem Ex damit wir da schneller raus kommen könnten. Ist echt ne Frechheit von Vater Staat.

Lieben Gruß
Lana

Susanne Experte!

Einerseits tut mir das echt leid für Dich, das da so viel schief läuft.
Andererseits muss ich dazu sagen: Es ist keine Frechheit, dass man einen Vertrag, den man unterschreibt, auch einhalten muss. Argument: Was weiß ich, was in 5 Jahren ist - dann kann man halt keinen Mietvertrag unterschreiben, der so eine Klausel beinhaltet. Vater Staat kann auch nichts dafür, dass sich 2 erwachsene Menschen nicht vernünftig trennen können, der Vermieter auch nicht. Und eine 3 monatige Kündigungsfrist ist immer einzuhalten bei Mietverträgen.
Aber: die 3 Monate binden Dich ja nicht, dort auch zu wohnen! Die vertragliche Verpflichtung beruht lediglich auf Zahlung der Kosten, ausziehen kannst Du sofort![/b:b2787]
Falls Du aber für die Zeit weder eine andere Bleibe bei Freunden oder Familie findest und eine andere Wohnung für diesen Zeitraum nicht parallel finanzieren kannst ist dies leider und ehrlich Dein persönliches Problem. ...und Vater Staat hat da gar keine Schuld.

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