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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
im vertrag steht eine klausel, dass jegliche art von tieren nur mit schriftlicher einwilligung des vermieters gehalten werden darf. die vermieter wussten schon vor unserem einzug, dass wir katzen mitbringen und haben uns die haltung erlaubt, allerdings nicht schriftlich. im nachhinein haben wir die klausel ganz vergessen (weil wir ja auch nix schrifltiches bekommen haben) und uns nachträglich noch rennmäuse geholt. kleintiere darf man ja auch bei verbot von haustieren halten.
kann der vermieter verlangen die mäuse zu entfernen?
Stichwörter: brauche + hilfe + tierhaltung

1 Kommentar zu „Brauche hilfe bei tierhaltung”

Ghostraider Experte!

Allein die Klausel das jegliche Haltung von Haustieren nur mit schriftlicher Einwilligung des Vermieters gehalten werden dürfen ist schon ungültig.
Vertraglich kann zwar geregelt oder vereinbart werden das die ein oder andere Tierhaltung einer Erlaubnis bedarf, aber nicht generell für alle eine schriftliche Einwilligung.

Es kommt aber auch darauf an wie weit die Nachbarn da mit einbezogen werden. Ich kann mir vorstellen das der eine oder andere bei Mäusen Panikzustände bekommt, da kann es sein das da eine Haltung untersagt werden kann.

Im Notfall wäre auch hier die Meinung eines Rechtsanwalts gefragt.

Gruß
ghost

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