Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hi liebe Forenbesucher,

wir haben gerade einen Brief unseres alten Vermieters geöffnet und sind leicht geschockt über so viele kleine Karos. Ich fang mal etwas weiter vorne an...

Das Mietverhältnis lief vom 01.08.2005 bis 30.09.2007. Am 22.09.2007 haben wir die Wohnung picobello gesäubert, besenreiner geht es gar nicht und mit dem Vermieter die Übergabe gemacht. Es gab keine wirkliche Beanstandung. Ein Übergabeprotokoll wurde nicht angefertigt, dafür haben Mieter und Vermieter folgende Erklärung unterzeichnet:
Heute wurde die angemietete Wohnung an den Vermieter übergeben. Die Abnutzung war entsprechend der Mietzeit. Alle ausgehändigten Schlüssel wurden zurück gegeben.[/quote:d29ec]
Nun kam heute folgender Brief ins Haus geflattert:
Leider hatte ich erst am 23.9. Gelegenheit, die von Ihnen bis 22.9. bewohnte Wohnung ungestört zu besichtigen.
Dabei habe ich folgende Mängel entdeckt, auf die Sie mich nicht hingewiesen haben.
  1. 1. Der Rauchmelder im Erkerzimmer, war ohne[/b:d29ec][/u:d29ec] Batterie
    2. Der Rahmen der Moskitotür war gebrochen
    3. Das 40er Abwasserrohr der WaMa war entfernt worden.
    4. Beide Spotbirnen des Küchenstrahlers waren defekt bzw. fehlten
    5. Im Kronleuchter waren 4 defekte Birnen
    6. Eine Birne der Dunstabzugshaube war defekt
    7. Der Verschluß des Waschbeckens, im Gäste WC, war defekt.
    8. Alle Absperrhähne und Eckventile waren nicht gangbar.[/list:u:d29ec]
    Für die Beseitigung der aufgeführten Mängel, Ersatzteile und Arbeitslohn (s. §14 und §15 des Mietvertrages), beanspruche ich insgesamt 150,00 EUR,[/b:d29ec] der Kaution, ohne weitere Aufschlüsselung.[/quote:d29ec]
    Nun hier kommen unsere Fragen:
    1. 1. Darf der Vermieter einfach diese Mängel ohne uns vorher zu fragen, diese Mängel einfach auf unsere Kosten ausbessern?
      2. Sind Glühbirnen wirklich durch uns zu ersetzen?
      3. Sind Absperrhähne und Eckventile nicht Sache des Vermieters? Und was bedeutet dieser Punkt überhaupt?[/list:u:d29ec]
      Wer kann uns da einen oder anderen Rat geben?

      Mit Dank und Gruss
      Huhn
Stichwörter: glühbirnen + kaution + Übergabe + abziehen

4 Kommentare zu „Nach Übergabe Glühbirnen von der Kaution abziehen?”

Ghostraider Experte!

Wenn bei der Abnahme alles im Rahmen oder in Ordnung war und dies ist schriftlich niedergelegt dann ist alles in Ordnung.
Anderseits müssen Sie nochmals in den Mietvertrag sehen und nachschauen ob dort eine Kleinreparaturklausel gültig vereinbart wurde.
Wenn ja, haben Sie wohl Pech gehabt und müssen die 150€ bezahlen, da dies im Rahmen der Gesamtsumme des Jahresbetrags für Kleinreparaturen steht.
Einzelne Kleinreparaturen dürfen nicht höher wie 80€ liegen. Da soweit alle Reparaturen in der Auflistung zu Kleinreparaturen zählen, da sie dem ständigen Zugriff des Mieters ausgesetzt sind und nicht zusammen kaputt gingen oder gehen sind es Einzelreparaturen und sind vom Mieter zu tragen.

Nur wie gesagt bei einer gültigen Klausel. Besteht keine Klausel hat der Vermieter die Kosten zu tragen und darf die Kaution nicht in Anspruch nehmen.

Gruß
Ghost

Huhnduluk

Es ist solch eine Klausel vorhanden. 150 Euro pro Kalenderjahr…
Wenn man sich jetzt allerdings mal die einzelnen Posten anschaut und diese zusammenzählt, dann kommt man da doch nicht mal auf 50 Euro. Das ist doch an den Haaren herbeigezogen, oder sehen wir das falsch? Ist er nicht verpflichtet uns vorher in Kenntnis zu setzen und uns die Möglichkeit zu geben die paar Glühbirnen einzuschrauben und dieses blöde Rohr, welches wir aus Versehen mit genommen haben wieder zu bringen?

Susanne Experte!

Nein, Nachfristen brauchen nur für Schönheitsreparaturen gesetzt werden. Hier handelt es sich ausschließlich um Mängel, die mit Schönheitsreparaturen nichts zu tun haben.
Grundsätzlich steht dem Vermieter hier ein Schadenersatz zu. Wenn man bedenkt, dass der Schadenersatz sich lediglich aus dem Zeitwert der Dinge errechnet, und bei ein paar Ventilen und Leuchtmitteln schon der Neuwert minimal ist, denke ich einfach, dass hier 150.- sehr übertrieben sind. Ich sehe auch nichts, was den Vermieter berechtigt, hier eine Pauschale nach seinem Gusto anzusetzen. Natürlich darf er seine Arbeitsleistung berechnen, die würde aber doch bei so 12.-/p.h. liegen und diese Pauschalabrechnung ist einfach keine ordentliche Kautionsabrechnung!
Darauf würde ich mahnen und dem Vermieter mit Anwalt drohen.
Es liegt natürlich in Deinem Ermessen, für diese Summe einen Anwalt zu beauftragen.

Ghostraider Experte!

Defekte oder fehlende Glühbirnen sind meiner Ansicht nach keine versteckten Mängel und gehören zu den normalen Verschleißteilen der Wohnung die bei Auszug mit der Miete abgegolten sind.
Das Fehlen des Rohrs kann voll in die Entschädigung einbezogen werden.

Über den defekte Verschluss des Waschbeckens im Gäste WC und die Absperrhähne und Eckventile würde ich mal den Rechtsanwalt befragen ob eine Verpflichtung besteht diese Teile regelmäßig zu bedienen damit diese sich nicht festsetzen können. (Wann sperrt man das Wasser über das Eckventil mal ab ? )
Aus diesem Grund sehe ich die Installationssachen nicht als Beschädigung und auch nicht als Kleinreparatur an, sondern als eine Instandsetzung oder Reparatur die der Vermieter tragen muss.
Im ganzen wirkt mir die Rechnung etwas übertrieben, aber wenn allein die Reparatur des Waschbeckens im Gäste WC und die Absperrhähne und Eckventile über 80€ kommt, wäre es ja keine Kleinreparatur.

Da aber meine Meinung nicht vor Gericht Wirkung hat würde ich einen Rechtsanwalt fragen. Das wären mir die paar Euronen wert.

Gruß
Ghost

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.