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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,
wir haben einen Mietvertrag in dem eine 3jährige Mindestmietzeit vereibart wurde. Diese ist 2004 abgelaufen. Zu den weiteren Kündigungsfristen steht nichts, nur daß sich die Mietdauer bei Nichtkündigung um ein weiteres volles Jahr verlängert.

Kann mir jemand sagen, welche Kündigungsfristen gelten, wenn ich jetzt kündigen möchte?
Stichwörter: kündigung + mindestmietzeit + ablauf

0 Kommentare zu „Kündigung nach Ablauf Mindestmietzeit”

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