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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo!
Ich bin (Haupt-) Mieterin einer Wohnung in Berlin. Wegen meines Studiums in Mannheim bin ich aus der berliner Wohnung ausgezogen und habe sie an eine Freundin untervermietet.
Mein (berliner) Vermieter hat seine Erlaubnis zur Untervermietung an die Bedingung geknüpft, dass ich in Berlin mit Hauptwohnsitz gemeldet bin/ bleibe.
Ist das rechtens? Ich werde quasi gezwungen gegen das Meldegesetz zu verstoßen...
Ich möchte aus verschiedenen Gründen Hauptmieterin der Wohnung in Berlin bleiben.

Wenn mir jemand diesbezüglich weiterhelfen kann, würde ich mich sehr freuen!!!
DANKE!

2 Kommentare zu „Hauptwohnsitz als Bedingung für Untervermietung???”

Werner1 Profi

Nun denke das der Vermieter kein Anrecht auf die Meldebedingungen haben sollte. Im Zweifelsfalle ist das Meldeamt zuständig. Für mein Rechtsempfinden sollte es völlig unrelevant sein wo mein Hauptwohnsitz ist. In jedem Falle ist das Meldeamt zuständig. Jeder der in Deutschland einen Wonsitz hat, darf seinen Hauptwohsitz so verlegen wie es dann ist.Was rechtlich zum tragen kommt ist bestenfalls eine Zweitwohnsitzsteuer die dann entsprechend festgesetzt wird. Und das kann eben nur duch die Meldebehörde geschehen. Die einfachste Art das sehr schnell zu klären beim neuen Hauptwohsitz vorsprechen. Dort erhält man sicher eine rechtlich relevante kostenfreie Auskunft die sehr daran interessiert sind. <!-- s :lol: --><!-- s :lol: -->

Nur eines sollte aber auch klar sein, der Vermieter muss der Untervermietung zustimmen. Lehnt er das ab, A-Karte gezogen.Wobei aus diesem Grund wiederum ein Sonderkündigungsrecht entstehen kann. Aber das ist ja nicht beabsichtigt? Ein zweischneidiges Schwert, oder?

Immobilienwirt Experte!

Der Hauptwohnsitz steht in keiner Beziehung zu dem Anspruch auf die Genehmigung zu einer Untervermietung, da du schließlich, wenn du es dir leisten kannst in Deutschland auch 5 Wohnungen gleichseitig anmieten kannst. Schau aber mal in den Mietevrtrag, was da zur Untervermietung vereinbart wurde, da sich das UMV rein auf das Rechtsverhältnis zwischen Mieter und Vermieter bezieht.

Grundsätzlich ist bei der kompletten Untervermietung das Problem, dass der Vermieter in seiner Zustimmung willkürlich entscheiden kann und du kein Anrecht oder Anspruch darauf hast, da das Sonderkündigungsrecht gegeben ist. Es wäre daher interessant zu wissen, wie dein VM diese Forderung begründet ???!!!

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