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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo alle zusammen,

ich bin neu hier und hoffe Ihr habt Verständnis wenn ich eine dumme Frage stelle.

Hier also mein Problem:

Wir haben von unserem Vermieter ein Mieterhöhungsverlangen bekommen, dem wir zunächst einmal widersprochen haben. Nachdem jetzt fast alle Differenzen ausgeräumt sind, geht es nur noch um die Bezugsfertigkeit, die Grundlage für die Anwendung des Mietspiegels ist. Unser Mietspiegel (Wohnort Mönchengladbach) macht genau in dem Jahreswechsel 1998 / 1999 einen Sprung im Bezug auf den Mietpreis. Die Bezugsfertigkeit für unsere Mietanlage mit insgesamt 22 Wohneinheiten wurde vom Bauordnungsamt am 15.12.1998 festgestellt und bescheinigt. Der Eigentümer hat ab 1998 die volle Gebäude AFA genutzt. Es haben auch schon Mieter ab November 1998 in den Wohnungen gewohnt, die Mietverträge laufen jedoch erst ab dem 01.01.1999. Ab dem Zeitpunkt wurde die Miete auch berechnet. Meine Frage lautet jetzt:

Welches Jahr gilt als Grundlage für den m² Preis. Das Datum des Stempels von der Stadt oder das Datum der Mietverträge? Wir haben diesbezüglich unterschiedliche Aussagen und eine rechtsverbindliche Antwort müsste es schon sein, vielleicht gibt es ja dazu irgendein Urteil.

Ich wäre unglaublich dankbar für eure Hilfe.
Stichwörter: bezugsfertikeit + mietwohnung

0 Kommentare zu „Bezugsfertikeit einer Mietwohnung”

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