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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo Leute,

ich bin neu hier und finde das Forum echt klasse. Leider hab ich zur Zeit etwas Streß mit meinen Vermieter. Ich hoffe der Text wird nun nicht zu lang, sodass ihr euch nicht langweilt.

Also, wir hatten eine WG mit zwei Männern. Ich bin im März zugezogen, der andere wohnte schon ca. 6 Jahre dort. Nun haben wir letzten Monat die schriftliche Kündigung bekommen zum 15. September wegen Eigenbedarf.

Anschliessend haben wir jeder durch Zufall ganz schnell eine Wohnung bekommen, und haben mit dem Vermieter (leider) mündlich abgemacht, wenn wir es bis zum 30.06.2007 schaffen raus zu sein, das der Rest der Miete nicht bezahlt werden muss.

Heute haben wir Wohnungsabnahme etc. gemacht und es hat sich rausgestellt das noch einiges gemacht werden muss, was auch akzeptabel ist. Wände streichen, Blumen vom Balkon entnehmen.

Nun hat er uns schriftlich einen Brief gegeben in dem die o.g. Punkte drinstehen, die erledigt werden müssen.

Zusätzlich steht drin, das wir die komplette Juli Miete bezahlen müssen.

Dann haben wir im März Laminat verlegt mit der Erlaubnis des Vermieters. Nun möchten wir natürlich das Geld dafür wieder haben, denn für knapp 4 Monate schenke ich dem Vermieter nicht knapp 800 Euro.

Er meinte dann heute, dass er auf die August und hälfte Septembermiete verzichten würde, wenn wir Ihm das Lamitnat überlassen. Dazu wurde vorher vereinbart, das wir wenn wir raus sind nicht mehr zahlen müssen. Würde auch akzeptieren die hälfte Juli Miete zu zahlen, da wir noch streichen müssen etc.

Was ich noch dabeisagen muss, der Teppich ( der unter dem Laminat liegt ) ist über 12Jahre alt.

Nun möchte ich halt wissen ob wir wirklich bis September zahlen müssen?

Noch eins dabei, der Vermieter meinte Eigenbedarf weil die eine Pflegerin für die Vermieterin benötigen.

Nun stand am Wochenende eine Anzeige das ein normaler Mieter gesucht wird ( für die Wohnung ). Durch Zufall habe ich gerade erfahren, dass sich ein bekanntes Pärchen von mir die Wohnung am Mittwoch anschauen. Das ist dann kein Eigenbedarf. Kann man da rechtlich gegen vorgehen und z.B. die Umzugskosten oder ähnliches verlangen?

Ich hoffe ich hab mich kurzgehalten und alles deutlich erklärt. Wenn ihr noch Fragen habt

dont hesitate to contact me

Liebe Grüsse

Marc

edit: habe noch etwas vergessen, es steht in dem Schreiben, dass man nach 3 1/2 Jahren dazu verpflichtet ist Küche, Bad und Wc zu streichen. Stimmt das ?
Stichwörter: einige + fragen + mietkündigung

2 Kommentare zu „Einige Fragen zur Mietkündigung”

Susanne Experte!

Über die Miete etc. würde ich mir zurzeit gar keine Gedanken machen.

Von dem Pärchen,d ass sich die Wohnung anschaut, was schriftlich geben lassen auch die Zeitung mit dem Inserat nehmen, die Eigenbedarfskündigung und dann zum Anwalt.
Ich denke, da springt einiges mehr raus als nur die Umzugskosten!

Der_Mario Experte!

Hallo.

Da kann ich mich Susanne nur anschließen. Sucht Euch einen Fachanwalt für diese Sache. Bei fingierter Eigenbedarfskündigung kannst Du evtl. weitere Schadensersatzforderungen stellen, evtl. auch dann, wenn die Miete der neuen Wohnung höher ist als die der alten. Führt genau Buch über die entstehenden Umzugskosten, damit Ihr Eure Forderungen beziffern könnt.

Ob so ein vorgetäuschter Eigenbedarf auch strafrechtlich relevant ist, glaube ich allerdings nicht, das müsste Euch aber der Anwalt sagen.

edit: habe noch etwas vergessen, es steht in dem Schreiben, dass man nach 3 1/2 Jahren dazu verpflichtet ist Küche, Bad und Wc zu streichen. Stimmt das ?[/quote:cd5a4]Das ist völliger Dummfug. Was sagt der Mietvertrag zu Renovieren/Schönheitsreparaturen? Nur das zählt! Nimm den Mietvertrag mit zum Anwalt und lass die SR-Klausel auf ihre Wirksamkeit prüfen. Starre Fristen, die den tatsächlichen Zustand der Wohnung nicht berücksichtigen, sind unwirksam.

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