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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Ich habe im April meinen aktuellen Mietvertrag bei meiner Wohnungsgesellschaft gekündigt. Nun ergeben sich folgende Probleme:

Da ich beim Einzug, Sachen des Vormieters übernommen habe, soll ich nun mit meinem Auszug den Ursprungszustand wiederherstellen. Da ich diesen leider nicht kenne, habe ich um eine Vorabbesichtigung gebeten. Man teilte mir mit, dass es seitens des Vermieters keine Vorabnahme mehr geben würde, was ich allerdings unlogisch finde, da ich so nicht weiß,welchen Zustand ich wieder herrichten soll. Es geht hierbei im speziellen um einen Laminatboden in Flur und Küche und eine Einbauküchenzeile des Vormieters.

Desweiteren habe ich gelesen, dass die Klausel für Schönheitsreparaturen nach VIII ZR 361/03 ungültig ist. Nur leider weiß ich nicht, wie es sich in meinem Fall verhält. Die Wände in Wohnzimmer und Schlafzimmer habe ich farbig gestrichen, welche ich von meiner Seite auch wieder weißen würde. Die Türen und Heizungen sind zuletzt letztes Jahr gestrichen worden, hierfür fordert der Vermieter einen neuen Anstrich, andernfalls würde die Quotenregel einsetzen und man würde mir die Kosten hierfür anteilig belasten. Aus meiner Sicht ist dies zum ersten völlig überflüssig, zum zweiten Quatsch und ich denke, dass sich der Vermieter hier einen Teil meiner Kaution einstreichen möchte.

Wer kann mir hier auf "die Schnelle" helfen. Ich bin echt ratlos.

Vielen Dank

Ronny
Stichwörter: auszug + probleme + vermieter

1 Kommentar zu „Probleme mit Vermieter beim Auszug”

Susanne Experte!

Bei dieser Art Probleme kann ich nur einen Fachanwalt empfehlen, der auch den Mietvertrag auf die Gültigkeit der Quotenregelung überprüft.
Spätestens, wenn Du den VM auf Auszahlung der Kaution verklagen musst, brauchst Du sowieso fachliche Hilfe!

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