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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

über einen längeren Zeitraum hatten sich leider enorme Mietschulden angesammelt, so dass es zu einer Räumungsklage kam.

Das Job-Center ist generell bereit, die Mietschulden als Darlehen zu übernehmen.

Doch möchte das Job-Center eine Unbedenklichkeitserklärung vom Vermieter, dass ich, sollte das Job-Center die Mietschulden übernehmen, wohnen bleiben kann.

Der Hauseigentümer hat sich bereit erklärt, die Zahlungs- und Räumungsklage zurückzunehmen, sofern ein Ausgleich der Mietforderungen sowie Anwalts- und Gerichtskosten erfolgt.

Genügt diese Formulierung gegenüber dem Job-Center bzw. anders formuliert: Ist diese Formulierung äquivalent mit der genannten Unbedenklichkeitserklärung?

Oder gibt es bestimmte Bedingungen, die eine Unbedenklichkeitserklärung erfüllen muss?

Ist eine Rücknahme der Räumungsklage gleichbedeutend gegenüber einem Versprechen, dass ich wohnen bleiben kann?

Danke für jegliche Hilfe!!

Matthias

0 Kommentare zu „Räumungsklagerücknahme = Undenklichkeitserklärung?”

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