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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo! Wir haben unsere Nebenkostenabrechnung von unserer Hausverwaltung für unsere ETW bekommen. Wir zahlen im Jahr 700€ Instandhaltungsrücklagen, trotzdem sind in der Abrechnung sämtliche Reparaturen extra aufgelistet, so daß wir eine riesige Nachzahlung haben. Kann das denn sein? Ich bin davon ausgegangen, daß Instandhaltungsrücklagen die anfallenden Reparaturen abdecken?!

Danke für sämtliche Infos!

7 Kommentare zu „Instandhaltungsrücklagen - Reparaturen extra?”

Rano Experte!

Das kann so oder so geregelt sein.
Wie lautete denn der Beschluß in der Eigentümerversammlung dazu??

Gruß
Ralph

Nadine3103

Es handelte sich um eine große Reparatur von fast 2000€ - wurde nicht in der Eigentümerversammlung besprochen, da man ja nicht vorher wußte, daß das Teil (Hebeanlage) kaputt geht. Auch sonst wurde nichts schriftliches oder mündlich festgehalten, daß solche Reparaturen separat bezahlt werden.

Rano Experte!

WEG-Verwalter handeln zumeist im Sinne der Gemeinschaft,
aber selten eigenmächtig.

Spreche den Verwalter doch einfach mal an, was ihn dazu bewogen hat!

Aber angemerkt:
Er kann auch nicht ohne Zustimmung auf die Rücklage zurückgreifen.
Zudem sind 2000 € bei einer WEG (Wieviele WEs ?) auch keine große Summe!

Nadine3103

Naja, zumindest hätte er einen Brief rausschicken können, daß die Hebeanlage kaputt war und wie das Geld bezahlt werden soll. Aber nichts. Wir haben die Wohnung zum 01.02. verkauft, sind aber schon im Januar ausgezogen - auf einmal hat er sämtliche Reparaturen zum 31.12.2006. Wir sind 13 Parteien - da unsere Wohnung aber die Größte war, müssen wir am Meisten zahlen. Er hat uns auch schon einen Wohnplan für 2007 gegeben - obwohl wir nicht mal 14 Tage in diesem Jahr dort gewohnt haben- sind sämtliche Gebühren wie Versicherungen, die Rücklagen, Müll, etc. komplett aufgelistet - also wie für 1 ganzes Jahr (ca. €1800). Das kann ja nicht sein.

Berni911 Experte!

Hallo,

ihr habt da wirklich einen schlechten Verwalter, du solltest auf keinen Fall irgendeine Rechnung bezahlen. Ich würde sofort klagen!!! Was fällt dem ein, eine Hebeanlage auf Kosten der WEG einfach zu reparieren, wo ihr doch ausgezogen seit. Ein sehr starkes Argument finde ich auch, dass ihr garnicht in 2007 in der Wohnung gewohnt habt. DA würde ich gleich eine Unterlassungsklage gegen den Verwalter hinterherschieben, wegen Belästigung.
Das er plötzlich alle Rechungen bis 31.12.2006 in einer Abrechnung für 2006 vorlegt, hängt bestimmt damit zusammen, dass er euch nicht mag und als er gehört hat, dass ihr auszieht, hat er sich schnell noch ein paar Kosten ausgedacht, um euch abzuzocken. Ihr solltet auf jeden Fall zu einem Anwalt gehen. Der hat meist einen Stundensatz von 150,- € und das Geld ist wirklich gut investiert. Ihr wisst dann ganz genau, woran ihr seid, die finden immer was, um zu klagen.

Grüsse <!-- s :D --><!-- s :D -->

Rano Experte!

B E R N I E ! ! ! ! ! !

!!! A U S !!!

Rano Experte!

Naja, zumindest hätte er einen Brief rausschicken können, daß die Hebeanlage kaputt war und wie das Geld bezahlt werden soll.[/quote:f18ee]
Wie ich schrieb, wird der Verwalter Vorgaben haben. Aber obwohl Du Eigentümer warst, kannst Du uns dazu keine Informationen geben?!?!?!?!

Er hat uns auch schon einen Wohnplan für 2007 gegeben - obwohl wir nicht mal 14 Tage in diesem Jahr dort gewohnt haben- sind sämtliche Gebühren wie Versicherungen, die Rücklagen, Müll, etc. komplett aufgelistet - also wie für 1 ganzes Jahr (ca. €1800). Das kann ja nicht sein.[/quote:f18ee]

Das Ding heisst WIRTSCHAFTSplan und er würde seine gesetzl. Pflicht verletzen, würde er ihn nicht erstellen und zustellen.

*klatsch*

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