Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hi!
Ich habe folgendes Problem:

Wir sind im Sommer 2004 aus unserer WG Wohnung ausgezogen. Diese hatte in einem Zimmer einen Pakettboden. Da dieser bei der Reinung beim Auszug einen Fleck bekommen hatte, musste dieser Boden für ca. 1200EUR erneuert werden. Da der Schaden über eine Haftpflichtversicherung abgedeckt ist und der Schaden auch gleich nach Auszug gemeldet wurde, sollte man meinen dass alles soweit kein Problem ist.
Nun ist es aber so:

Wir hatten während der Mietzeit massiven Stress mit dem Vermieten. Dies war aufgrund verschiedenster Ursachen der Fall: Er reparierte im Bad die Fliesen nicht (was vertraglich geregelt war) er rechnete Kosten ab, die nicht entstanden waren, er ging in unserer Abwesehenheit mit einem eigenem Schüssel in die Wohnung und drehte am Boiler rum etc etc).

Deswegen weigert sich der Vermieter nun seit über 2 1/2 Jahren das Schreiben der Versicherung zu unterschreiben, um so an das Geld (letztlich ja unsere Kaution) zu kommen. Von unseren geleisteten 1600EUR haben wir bis dato noch keinen Cent gesehen. Er sagt er musste die restlichen 400EUR mit andern Nebenkosten verrechnen. Über diese angebliche Abrechnung haben wir aber auch noch keinen Beleg erhalten.

Kann es sein dass dieser Typ sich so einfach um das Ausfüllen des Versicherungsschreibens und so um das Auszahlen unserer Kaution drücken kann??

Vielen Dank für Auskunft.. wir sind langsam am verzweifeln..

Erik
Stichwörter: versicherungs + abzocke + kaution + vermieter

3 Kommentare zu „Kaution / Versicherungs Abzocke von Vermieter...”

Rano Experte!

Die Sache scheint relativ einfach.

Für das Wirtschaftsjahr 2004 (1.1.04-31.12.04) hätte Euch die BK-Abrechnung längst (innerhalb eines Jahres) erreichen müssen. Dies ist nach Deiner Erzählung nicht der Fall und somit kann der Vermieter diese Ansprüche (aus Betriebskosten) nicht mehr geltend machen.

Die 'Haltefrist' für die Mietkaution ist nach laufender Rechtssprechung ein halbes Jahr.

Nach einer letzten schriftlichen Aufforderung zur Rückzahlung (mit Fristsetzung ! / per Einschreiben!) könnt ihr Euch relativ gelassen einen Rechtsanwalt nehmen und auf Auszahlung der Kaution klagen.
Die Chancen auf ein 'Obsiegen' (wie es so schön heisst) sind sehr gut.

Im zweiten Schritt fordert ihr die fehlende Abrechnung - ggf. auch über den RA. Sollte die Abrechnung eine Nachzahlung ergeben, so müsst ihr diese nicht mehr bezahlen. Ergibt sie aber ein Guthaben, so muss er Euch das immer noch Auszahlen!
Erhaltet ihr die Abrechnung, habt ihr ab Empfang 4 Wochen Prüffrist und 12 Monate Einwendungsfrist.

Gruß
Ralph

aerric

Ok, dann werde ich ihm kommende Woche ein Mahnschreiben mit 2 Wochen Frist schicken.
Soll ich dann die Kaution als ganzes anmahnen? Nachdem wir von ihm ja keine schriftliche NK Abrechnung haben..

Rano Experte!

Ja, die ganze Summe.

Der Schaden ist -so nehmen wie jetzt einmal an- durch die Versicherung gedeckt worden. (Wenn er das nicht in Anspruch nimmt, ist das sein Ding).

Weitergehende Ansprüche sind inzwischen ausgeschlossen, da keine (fristgerechte) Abrechung vorliegt.

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.