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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hi,

also ich muss aus beruflichen Gründen meine Dachgeschosswohnung aufgeben und habe diesbezüglich meinen Vermieter Ende Januar in einem Gespräch mit Kündigungsschreiben in Kenntnis gesetzt. Somit wäre ich offiziell zum 1. Mai aus dieser Wohnung heraus gekommen. Jedoch habe ich meinen Mieter mitgeteilt das bei mir das Interesse besteht schon zum 1. April auszuziehen, um eine Doppelbelastung durch zwei Wohnungen zu vermeiden. Selbstverständlich habe ich zugestanden auch dann für einen einvernehmlichen Nachmieter zu sorgen. Mein Vermieter informierte mich gleichzeitig darüber, dass er Anfang April das Dach sanieren will und gleichzeitig mein Badezimmer mit einer Gaube zu versehen bzw. auszubauen, um die Raumfläche zu vergrößern. Dies hat zu Folge, dass das die Decke vom Badezimmer komplett hoch genommen wird und somit für die Bauzeit nicht zugänglich ist.

Nun meine Frage, besteht hier eine Modernisierungsmaßnahme? Und habe ich somit ein neues Kündigungsrecht von weniger als offiziell 3 Monaten???

Vielen Dank im Voraus

Besten Gruß

Mercutyo

1 Kommentar zu „Kündigungsrecht bei Modernisierung!???”

FischkoppStuttgart Experte!

Moment. So darf der VM dies nicht machen.

1. Du kannst keinen Nachmieter bringen, da er wärend der Bauphase das Bad nicht nutzen kann. Die würde KEIN MIeter, wenn er eine neue Wohnung anmietet mitmachen.

2. Der VM will die Sanierung wärend DEINER Mietzeit machen??
Schön, du zahlst Miete für etwas was du nicht nutzen kannst und der VM lacht sich ins Fäustchen.

3. Wiederspreche der Massnahme und berufe dich dabei auf die Kündigung! Sollte der VM wärend deine Mietzeit sanieren wollen, so muss er dich entschädigen, sprich keine Mietzinszahlung oder dich SCHRIFTLICH aus dem Mietvertrag entlassen!

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