Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

wir sind ziemlich verzweifelt. Nach 8 Jahren sind wir aufgrund der Geburt unserer Tochter und extremen Schimmelbefall in der Küche ausgezogen.
(per 30.09.2006). Bei der Wohnungsübergabe sagte unser Vermieter, der uns noch nie eine Nebenkostenabrechnung erstellt hatte, dass er nun plötzlich für 2005 und 2006 noch eine Nebenkostenabrechnung machen will. Dann bekommen wir die Kaution wieder. Er wollte die Abrechnung 2005 noch in der 1. Oktoberwoche machen, was natürlich nicht passierte. Wir riefen dann Ende Oktober an und haben ihn drauf angesprochen. Er konnte wohl keine Abrechnung machen, da sein Vater krank war (was 100%ig nicht stimmte). Er wolle sie aber noch in 2006 fertig machen.
Anfang Januar (die Abrechnung 2005 ist nun verjährt) riefen wir ihn wieder an. Da fehlte angeblich noch was von der Stadt - wers glaubt wird seelig - und wir sollen die Abrechnung bis Ende Januar bekommen. Der ist nun fast vorbei und dass ohne Abrechnung. Aber die kann er sich auch mal sonst wohin ....
Für 2006 kann er noch keine komplette Abrechnung machen da der Wasserversorger immer Ende Mai abliest und abrechnet. Er kann aber bis Mai 2006 komplett ausrechnen, ob wir mit der NK-Vorauszahlung hingekommen sind. Das einzige was fehlt sind die Wasserkosten für 4 Monate, die man aber zumindest mal knapp hochrechnen könnte um in etwa abzuschätzen, ob eine Nachzahlung kommen könnte. (zur Info, das Haus mit 5 Parteien hat nur eine Wasseruhr für alle zusammen-also selbst wenn mal mehr verbraucht wird, geht es durch alle).

Jetzt meine Frage, darf der Vermieter die komplette Kaution einbehalten bin am 01.01.08 die NK-Abrechnung für 2006 auch verjährt ist, denn ich glaube meinem Ex-Vermieter kein Wort und ich denke, wir werden auch für 2006 keine Abrechnung bekommen (so wie er uns 5 Jahre unsere Badsanierung versprochen hatte und wozu es erst nach einem Wasserschaden kam).
Ihm fällt immer wieder eine andere Ausrede ein, was nun wieder fehlt zur Abrechnung.
Eine Rechtsschutzversicherung haben wir leider nicht (nur eine Verkehrsrechtsschutz) und unsere hiesigen Anwälte für Mietrecht wollen 190,- plus Steuern nur für die Beratung
Wir wollen ihm nun einen Brief mit einer Frist schicken, aber es gibt ja auch keine richtige gesetzliche Regelung, dass er die Kaution komplett behalten darf. Oder gibt es einen § der regelt, dass er zumindest einen Teil auszahlen muss und nur einen Teil einbehalten darf?

Bitte, bitte helft uns. Es geht hier um 1000,-, ich befinde mich gerade in Elternzeit ohne Einkommen und das Geld können wir echt brauchen.
Wir mussten ja in der neuen Wohnung auch Kaution hinterlegen.

Vielen lieben Dank !!
Mandy
Stichwörter: nun + jahre + rückz + kaution + keine

2 Kommentare zu „8 Jahre keine NK-Abr - Nun Ärger bei der Rückz. der Kaution”

mädi

ich hoffe mal so gut wie möglich helfen zu können.

die Nebenkostenabrechnung für 2005 ist 100%ig verjährt (ihr hättet sie bis zum 31.12.06 erhalten müssen). Solltet ihr aber ein Guthaben von euerem Vermieter bekommen, könnt ihr dies noch einfordern!

für die Nebenkostenabrechnung 2006 hat euer Vermieter bis 31.12.07 Zeit. Auch wenn ihr schon ausgezogen seit!

ich würde euch raten, euch einem Mieterbund anzuschließen. Da kostet die Mitgliedschaft auch nicht die Welt! Die haben auch einen Rechtsvertreter. ich glaube ohne Rechtsvertreter wird es schwierig sein die Kaution zurück zu bekommen <!-- s :( --><!-- s :( -->

ach ja, euer Vermieter sollte schon richtige Gründe haben um die Kaution einzubehalten! (hatte er welche?)

lg
mädi

Rano Experte!

Du hast Recht, es gibt keinen § zum Rückzahldatum der Kaution. Aber es gibt die sog. Rechtsprechung. Danach ist die Kaution 6 Monate nach Auszug (31.3.07) auszubezahlen, abzüglich einem Anteil, der voraussichtlich zur Deckung einer eventuellen BK-Abrechnung ausreicht.

Dies würde ich dem Vermieter per Einschreiben mitteilen und die Ausbezahlung der kompletten Kaution zu diesem Zeitpunkt verlangen.

Im gleichen Brief verlangt Ihr mit Fristsetzung 31.3.2007 eine ordnungsgemäße BK-Abrechnung für die Jahre 2003, 2004 sowie 2005 zur stichhaltigen Ermittlung eines eventuellen Guthabens aus BK-Vorauszahlungen, sowie zur Einschätzung eines eventuellen Rückbehalts aus der Kaution für die BK 2006.

Danach droht ihr mit Einschaltung eines Anwalts, sollten BEIDE Forderungen nicht erfüllt werden.

Offensichtlich hat Euer VM keine Lust zu der BK-Abrechnung. Euer Brief läßt ihm nur die Wahl, Euch die Kaution entweder zum 31.3. komplett auszubezahlen, oder sich die Arbeit mit den Abrechnungen -zu der er verpflichtet ist!- machen.

Grobpsychologisch würde ich tippen, ihr bekommt Euer Geld ein paar Tage vor dem Termin! <!-- s :-) --><!-- s :-) -->

Gruß
Ralph

PS: Sollte er die alten Abrechnungen doch machen, braucht ihr natürlich eventuelle Nachzahlungen nicht mehr zu begleichen.

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.