hat diese Frage gestellt  
  
 Gast 
 
		Hallo,
die Eigentümer müssen alle n eurer Nebenkostenabrechnung aufgeführten Kosten für die selbstgenutzte Wohnung anteilig mittragen.
Wenn nichts besonderes vereinbart wurde hat der Gesetzgeber die Umlage nach Quadratmetern vorgesehen.
Sprech den Vermieter darauf an und bestehe auf diese Aufteilung. Zum Nachdruck würde ich mit der Einbehaltung der Vorauszahlungen drohen.
Josh		
 Julianne 
 
		Hallo,
danke für deine Nachricht.  Was ist mit unseren Kosten für Heizung ?
( Ölheizung )  Müssen wir ja selber kaufen .
Dann müssen diese Kosten doch von uns an die Eigentümer in Rechnung gestellt  werden.? Oder ?
Und Strom ? Doch ebenfalls ?
Grüße