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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo!
In meinem Mietvertrag tauchen die Kosten zum Betrieb des Kabelanschusses in den Nebenkosten und die Kosten zum Betrieb der Kabelanschlussverteilanlage in den Betriebskosten auf. Ist das nicht beides das Selbe, und ist das rechtens?
Kann ich den Kabelanschluss auch irgentwie kündigen, da ich jetzt DVB-T habe?

Vielen Dank!

Ciao Jens
Stichwörter: bk + kabelanschluss + nk

0 Kommentare zu „Kabelanschluss in BK und NK”

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