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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo an alle.
Habe ein 2-Familienhaus gemietet und eine Wohnung untervermietet. Meiner Untermieterin habe ich die Wohnung fristgerecht zum 30.09.06 gekündigt. Sie hat das auch akzeptiert und ist mit fast all ihren Sachen im Laufe der 3 Monate ausgezogen. Was sie allerdings nicht getan hat : Miete für die letzten 3 Monate zu bezahlen. Seit 4 Wochen war sie nicht mehr hier und nun habe ich am 30.09.06 die Schlösser ausgewechselt und mein Vermieterpfandrecht auf die restlichen, sich in der Wohnung befindlichen Dinge, ausgeübt.
Heute, 3.10.06 kam sie und wollte ihre restlichen Wertsachen holen, den Müll jedoch dalassen. Ich hab ihr den Zutritt verweigert. Sie rief die Polizei, die jedoch nichts machten und ihr sagten, sie solle die Sache über einen Anwalt klöären, da die Wohnung seit 1.1o.o6 nicht mehr zu ihrer Verfügung stünde.
Soweit so gut. Ich wollt mich nur rückversichern, ob ich im Recht bin oder nicht. Ich hab ihr gesagt, sowie sie den Mietrückstand begleicht, bekommt sie ihre Sachen.
Wäre dankbar für Antworten.
Gruß von schlappes
Stichwörter: ausgeübt + vermieterpfandrecht

1 Kommentar zu „Vermieterpfandrecht ausgeübt !!!”

RA Meyer zu Schlochtern Experte!

Hallo,

die vorgehensweise war richtig. Grundsätzlich wird durch das Vermieterpfandrecht u.a. die Forderung des Vermieters auf Mietzinszahlung gesichert. Auch das Auswechseln der Schlösser war rechtmäßig. Dem Vermieter steht ein Selbsthilferecht zu, wenn er ein Vermieterpfandrecht geltend macht und konkret zu befürchten steht, dass der Mieter dennoch die dem Pfandrecht unterliegenden Gegenstände in seinen Besitz bringen will.

Die Verwertung des Pfandrechts erfolgt nach § 1235 I BGB entweder im Wege einer öffentlichen Versteigerung durch den Gerichtsvollzieher, oder - wenn die Sache einen Börsen- oder Marktpreis hat, nach §§ 1265 II, 1221 BGB durch freihändigen Verkauf.

Mit freundlichen Grüßen

Meyer zu Schlochtern
Rechtsanwalt

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