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Minno hat diese Frage gestellt
Hallo liebe Forum-User,

ich habe ein paar Fragen und hoffe, dass Ihr mir helfen könnt.
Ich habe ab dem 01.04.2011 zur Miete in einer Wohnung (Gebäude mit 3 Wohnungen) gewohnt.
Aus beruflichen Gründen bin auch zum 01.03.2012 aus der Wohnung ausgezogen.
(Wohnung wurde auch ordnungsgemäß zum Februar 2012 gekündigt). Soweit so gut.
Im Januar kam ein Mitarbeiter der Firma Ista um die Zähler an den Heitungen, in den Zimmern, abzulesen.
Nun kommt meine erste Frage: Als ich eingezogen bin, war kein Mitarbeiter der Frima Ista da um die Heizungsstände
abzulesen. Da ich weiss, dass die Wohnung vorher renoviert wurde und die Heizungen mit Sicherheit an waren muss ich jetzt bestimmt
die Heizkosten vom Januar 2011 bis April 2011 tragen, oder? Oder ist der Vermieter verpflichtet bei Neubezug,
die Heizungsstände ablesen zu lassen?
Da es meine erste Wohung war, habe ich bei Einzug nicht daran gedacht mich zu informieren.
Meine zweite Frage wäre, ob mein Ex-Vermieter die Kaution einbehalten darf, um die Jahresabrechnung davon zu bezahlen?
Die Abnahme der Wohnung verlief ohne Probleme (also keine Reparaturen waren nötig usw.).
Ich habe im Internet gelesen, dass der Vermieter/die Vermieterin nur einen Teil der Kaution einbehalten darf (für nachstehende Kosten).
Also darf meine Vermieterin nicht die ganze Kaution einbehalten und müsste mir meinen Teil auszahlen lassen?
Ich bin ehrlich und sage euch, dass ich die letzte Miete noch nicht gezahlt habe, da ich weiss, dass ich meine Kaution für die Jahresabrechnung
draufgehen wird. Die Jahresabrechnung wird mit Sicherheit, so wie die Jahre zuvor (habe es von den beiden Familien, die ausgezogen sind, erfahren)
komplett zu hoch und falsch sein.
Vereinbart war, das der Mann von der Familie im Erdgeschoss die Aufgabe des Hausmeisters erledigen sollte.
Doch die Familie ist im Oktober 2011 ausgezogen und bis Dezember
wohnte ich mit meiner Frau alleine in dem Gebäude. Wir haben den Hof gefegt, die Mülltonnen herausgebracht.
Muss ich für diese Zeit für den Hausmeister zahlen? Nach dem Auszug der Familie, wo der Mann der Hausmeister war,
habe ich die Vermieterin angeschrieben und gefragt, wer jetzt diese Arbeiten machen wird, doch leider gab es keine
Reaktion. Achja, den Hausverwalter habe ich versucht zu kontaktieren, schriftlich wie telefnisch, doch auch dies blieb ohne Erfolg.
Da wir nicht im Drecken leben wollte, haben meine Frau und ich die nötigsten Arbeiten selber erledigt.
Muss ich für diesen Zeitraum die Kosten für den Hausmeister tragen?
Da wäre noch eine kleine Frage: Kann die Vermieterin den Hausverwalter wechseln, ohne uns das mitzuteilen?
Ich habe erst bei der Kündigung der Wohnung mitbekommen, dass ich einen anderen Hausverwalter hatte.
Kann mir bitte einer einen Rat geben, wie ich mich verhalten soll und was für Rechte ich habe?
Ich will nicht, dass es vorm Gericht endet. Ich will nur, dass es fair abgerechnet wird und ich auch nur das bezahlen muss,
was ich auch benutzt habe und nicht für die Dummheit der Hausbesitzer zahlen muss.
Ich bedanke mich bei euch im Voraus.


Mit freundlichen Grüßen


Minno

2 Kommentare zu „Nach dem Wohnungsauszug - Fragen ”

forsetis Experte! 10.04.2012 17:54

die Heizkosten vom Januar 2011 bis April 2011 tragen, oder?

Das weiß man erst, wenn die Abrechnung vorliegt.

dass der Vermieter/die Vermieterin nur einen Teil der Kaution einbehalten darf (für nachstehende Kosten).

Das ist korrekt, nur einen Teil, um eine mögliche Nachzahlung abzudecken.

Ich bin ehrlich und sage euch, dass ich die letzte Miete noch nicht gezahlt habe, da ich weiss, dass ich meine Kaution für die Jahresabrechnung
draufgehen wird.


Und das war ein Fehler, der teuer zu stehen kommen kann. Der Mieter hat kein Recht, die letzte Miete mit der Kaution zu verrechnen. Wenn die Vermieterin vor Gericht geht, wird sie Recht bekommen, dann muss die Miete nachgezahlt werden plus Gerichts- und Anwaltskosten.

Berthelstal Experte! 10.04.2012 18:51

Oder ist der Vermieter verpflichtet bei Neubezug,
die Heizungsstände ablesen zu lassen?
Da es meine erste Wohung war, habe ich bei Einzug nicht daran gedacht mich zu informieren.


Und daran soll nun der Vermieter Schuld sein ?
Ganz schön mutig!!

Hausmeister: Sie müssen die Belege prüfen und erst dann können Sie feststellen, ob die Hausmeistertätigkeit ordentlich abgerechnet wurde.

Kann die Vermieterin den Hausverwalter wechseln, ohne uns das mitzuteilen?

Kann er.

Gehen Sie mit der Abrechnung für 2012, welche Ihnen bis Ende 2013 zugehen muß zu einem Anwalt oder Wohnungsberatung.
Bis dahin ist alles Makulatur.

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