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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Der Abrechnungszeitraum meiner Betriebskostenabrechnung war 01.01.2004 bis 31.12.2004, die dazugehörige Heizkostenabrechnung hatte den Zeitraum 01.08.2003 bis 31.07.2004 und die Hausnebenkosten wurden vom 01.01.2004 bis 31.12.2004 abgerechnet. Dürfen die Abrechnungszeiträume unterschiedlich sein ? Wer kann mir da helfen ? Habe leider immer nur gelesen,dass die Abrechnungszeiträme max. 12 Monate sein dürfen, aber nicht ob sie gleich sein müssen.

3 Kommentare zu „Abrechnungszeitraum Heizkosten + Hausnebenkoseten”

fin Experte!

Ja, die Zeiträume für die verschiedenen Nebenkosten dürfen unterschiedlich sein. Heizkosten und andere Nebenkosten können andere Daten des Wirtschaftsjahres aufweisen. Die Ablesefirmen müssen das aus betrieblich bedingten Gründen so machen, da nicht in ganz Deutschland Ende Dezember in sämtlichen Mietwohnungen auf einmal abgelesen werden kann. Das wäre personell unmöglich und die Abrechnungsfirmen wären für den Rest des Jahres arbeitslos. Das ist also so in Ordnung. Die Abrechnung der Heizkosten muß dann getrennt von den anderen ausgewiesen werden. Der Vermieter kann diese aber mit getrennter Abrechnung zum selben Zeitpunkt wie die Abrechnung für die übrigen Nebenkosten dem Mieter übersenden.
Das ist nichts verbotenes, erspart dem Vermieter Aufwand.
Aus Gründen der Übersichtlichkeit wäre es natürlich vorteilhafter wenn der Vermieter Ihnen die Abrechnungen getrennt versenden würde, also die Heizkostenabrechnung nach deren Erstellung, z.b. in Ihrem Fall ca. im August.

*Sandra*

Hallo!
Ich ziehe offiziell zum 01.09. aus, vermutlich werde ich die Wohnungsübergabe aber schon Mitte August machen. Und am selben Tag wird dann die Heizung bei mir abgelesen und Strom habe ich auch schon abbestellt.

Wann dürfte ich dann mein zu viel gezahltes Geld für die Heizung wiederkriegen?

Und wann mein zu viel gezahltes Geld für Strom?

Und wann werden die Nebenkosten abgerechnet?

Das wars dann erstmal.

Danke und Grüsse Sandra

Susanne Experte!

Erst mal musst Du lernen, Dein Posting nicht an ein fremdes Thema anzuhängen!

Enspricht das Wirtschaftsjahr Deiner Wirtschafteinheit dem Kalenderjahr (das kannst Du der letzten Abrechnung entnehmen) so hat der VM Zeit, Dir die NKAbrechnung bis zum 31.12.2007 zuzustellen. Du zahlst zwar für 2006 nur 8/12 des Anteils Deiner Wohnung, das ändert aber nichts an der Frist.
Für die Kautionsabrechnung kann sich der VM bis zu 6 Monate nach Mietende Zeit lassen.

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