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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
auf einem Grundstück in der Nachbarschaft, ca 50 Meter entfernt wurde ein 14-Stöckiges Hochhaus mit Bagger und Abrissbirne abgerissen und jetzt wird da der ganze Schutt sortiert.

Das heisst, den ganzen Tag Krach (aber nur zu normalen Zeiten) und vor allem Dreck, ständig Staub in der Luft. Habe gestern das Schlafzimmer gewischt, ne halbe Stunde später sahs wieder genauso aus, wie vorher.

Bei dem Wetter will man auch nicht den ganzen Tag alle Fenster zumachen. Und der Staub zieht auch ausserhalb der Arbeitszeiten durch die Luft, die Tage wars mal kurz heftig windig, da hats hier draussen ausgesehen, wie im Nebel, ein Saharasturm ist nicht viel anders.

Der Vermieter hier kann da ja nix dafür, deswegen hab ich mich noch nicht an ihn gewendet, aber meine Schwester meint, dass ich deswegen Mietminderung verlangen kann.

Und es ist hier KEIN Neubaugebiet.

Muss ich mit dem Lärm und Dreck leben ?? Der Lärm geht noch einigermassen, wobei ich zum telefonieren schon das Fenster zu machen muss, damit ich was verstehe. Aber der Dreck !!! Ich könnte auch täglich in die Waschanlage mit dem Auto fahren, am nächsten Tag siehts aber wieder genau so aus.

Kann man hier was machen??

Danke für Hinweise oder Tips

Ciao Mike
Stichwörter: baulärm + dreck + nachbargrundstück

1 Kommentar zu „Baulärm und Dreck auf Nachbargrundstück”

Susanne Experte!

Stimmt, eine Mietminderung ist möglich und ggf. könnte sich der VM das Geld auch beim Verursacher wiederholen, das alles würde mind. (jedenfalls beim VM) über Ra-Ebene laufen, der VM hätte damit also auch Ärger.
Man sollte also die Verhältnismässigkeit der Mittel wahren und sich überlegen, ob man dort noch gern länger wohnen möchte und das Verhältnis zum Vermieter nicht belasten möchte.




- Baulärm, Öffnen der Fenster (Sommer!), normale Unterhaltung nicht möglich - 25% (LG Darmstadt,39C 1706/81)
siehe auch dazu Artikel Seite 30:
http://66.249.93.104/search?q=cache:DYUnnRKWI90J:www.bmgev.de/mieterecho/mepdf/me307heft.pdf+mietminderung+baul%C3%A4rm+und+dreck+urteile&hl=de&gl=de&ct=clnk&cd=8[/url:3cd4d]

LG Hamburg
2001-07-05
333 S 13/01
Rechtsbereich/Normen: ---
Einstellung in die Datenbank: 2002-11-11
Bearbeitet von: Julia Hinkelmann
Quelle: Mieter Zeitung 6/2001

Mietminderung wegen Großbaustelle
Wird ein Mieter durch Lärm, Gestank und Staub, der von einer Großbaustelle in unmittelbarer Nachbarschaft ausgeht, stark belästigt, dann kann er die Miete mindern.

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