Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
hallo,

ich habe von april bis august 2005 in einer wohnung gewohnt, von deren hausverwaltung ich nun eine betreibskostenendabrechnung bzw. die rückzahlung der kaution gefordert habe. nun schrieben sie mir, die abrechnung wäre noch nicht gemacht worden, aber ich würde sie per post zugeschickt bekommen, und ich solle ihnen doch meine bankverbindung geben.

nun kommen bei mir folgende fragen auf:

1. bekomme ich die kaution erst zurück, wenn die die endabrechnung gemacht haben?
2. wie viel zeit soll ich ihnen noch geben?
3. für die kaution habe ich damals ein sparkonto bei meiner bank anlegen müssen, um die kaution einzuzahlen. bei der wohnungsübergabe musste ich den beleg, dass ich die erste kautionsrate schon eingezahlt habe, abgeben. wieso also braucht die HV nun meine bankverbindung, wenn sie doch diesen bankbeleg haben???

würde mich über antwort freuen.
danke!

2 Kommentare zu „betriebskostenendabrechnung fällig??? / will meine kaution z”

Mieter Profi

Zu1.) die Kaution muss bis spätestens 6 Monate nach Mietende abgerechnet werden. Der Vermieter kann allerdings einen Betrag in Höhe einer noch zu erwartenden Betriebskostenzahlung einbehalten.
Zu2.) Die Betriebskostenabrechnung muss bis 31.12.2006 eintreffen, sofern der Abrechnungszeitraum das Kalenderjahr ist.
Zu3.) Wollen nur auf Nummer sicher gehen, weil manche Mieter die Kaution auf ein neueingerichtes oder anderes Konto überwiesen haben möchten.

snoozy

Vielen Dank für Deine Antwort.

Nun noch eine Sache bzw. Frage: Können die Vermieter zum jetzigen Zeitpunkt einen Teil der Kaution einbehalten, wenn sie jetzt der Meinung sind, dass bei meinem Auszug Mängel in der Wohnung waren? Ich habe nämlich leider keine Kopie des Übergabeprotokolls bekommen.

Danke im Voraus.

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.