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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo !

Vielleicht kann mir jemand hier Tipps geben.

Wir wohnen in einer Wohnung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Seit November 05 ist unter uns ein neuer Mieter eingezogen. Dieser wohnt nun seit ca. Februar 06 auch mit 2 weiteren Mitbewohnern in der Wohnung. Weiterhin hat der Mieter einen Hund.

Folgende Probleme habe ich seit ca. März 06:

Der Mieter ist trotz mehrmaligem persönlichen Ansprechen nicht in der Lage gewesen, seinen Hund an die Leine zu nehmen. Mein 4jähriger Sohn kam dadurch mehrmals in die Situation, dass der Hund in den Hausflur sprintete und direkt vor meinem Sohn stand und diesen wie wild anbellte. Mein Sohn ist mittlerweile total verstört, was Hunde angeht. Ich nehme ihn seitdem so gut wie immer in den Arm im Treppenhaus. Trotzdem kam es letzte Woche erneut zu einer solchen Situation, weil ich meinen Kleinen kurz aus dem Arm liess, da ich am Briefkasten war.

Weiterhin können die Herren nicht aufhören - auch hier habe ich diese mehrmals persönlich angesprochen - zu allen Tages- und Nachtzeiten laute Musik zu hören.

So, die obige Behörde bzw. deren Bearbeiter ist nicht in der Lage durchzugreifen, obwohl laut Bearbeiter hier weder eine Genehmigung für die WG noch für den Hund vorliegt. Ich habe mehrere Briefe geschrieben, zuletzt auch an Ordnungsamt, die darauf dann auch prompt reagierten und eine Abmahnung zusandten. Seitdem hat es sich ein wenig gebessert. Allerdings haben die Herren letztens es mal wieder übertrieben, woraufhin ich nachts dann auf den Boden klopfte. Anschl. klingelten die Herren dann Sturm bei uns - und verkrochen sich schnell in ihre Wohnung. Weiterhin gab es einen Zwischenfall mit dem Hund: Wir sind im Flur, die Tür geht bei den Nachbarn auf, der Hund wird an der Leine in den Flur gelassen und bellt laut - dann knallt die Tür wieder zu.

Kann ich, obwohl es sich ein wenig lärmtechnisch ja so gesehen beruhigt hat, hier trotzdem aufgrund dieser Sticheleien nun die Miete noch mindern ? Oder muss ich diesen Psycho-Terror aushalten ?

Ich muss dazu sagen, dass ich mittlerweile nervlich am Ende bin, da ich diesen dauernden Stress kaum noch aushalte - war deswegen auch schon beim Arzt und bekomme Beruhigungsmittel.


Danke für ein paar Tipps / Meinungen
Billy Tux
Stichwörter: hund + lärm + belästigungen

2 Kommentare zu „Belästigungen durch Hund + Lärm”

RA Meyer zu Schlochtern Experte!

Sehr geehrte Billy Tux,

aufgrund der Lärmbelästigungen und dem unsachgemäßen Umgang mit dem Hund durch den Mitmieter hat sich bei Ihnen ein Mietmangel eingestellt, da die Tauglichkeit Ihrer Wohnung zum vertragsgemäßen Gebrauch vermindert wurde.

Ich rate Ihnen an, ein Lärmprotokoll zu erstellen und sämtliche Vorfälle mit dem Hund schrfitlich mit Datum und ggf. Zeugen festzuhalten. Sollte sich der Zustand nach 14 Tagen nicht bessern, kann der Vermieter (unter Zugrundelegung der von Ihnen gefertigten Protokollen) angeschrieben und aufgrund der Mietmängel eine Mietminderung durchgeführt werden, bis der Mietmangel behoben ist, d.h. die Mitmieter von dem Vermieter erfolgreich zur Mäßigung aufgefordert wurden.

Sollte der Vermieter nicht reagieren, kann in einem weiteren Schritt ein (weitergehendes) Zurückbehaltungsrecht an der Miete geltend gemacht werden.

Zugleich kann gegen den störenden Mietmieter persönlich wegen Besitzstörung vorgegangen werden. In krassen Fällen kann zudem gegen den Mitmieter eine einsweilige Anordnung bei Gericht erwirkt werden.

Viel Erfolg

Mit freundlichen Grüßen

billytux

Sehr geehrter Herr Meyer zu Schlochtern,

vielen Dank für diese Info. Da kommen ja scheinbar noch zusätzliche Möglichkeiten in Betracht.

Vielen Dank

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