Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

es ist zwar kein Problem, welches aktuell besteht aber dennoch würde ich für einen Streitfall gern wissen, was mich erwartet/wie ich mich verhalten sollte.
Bei allen die hier antworten und mir dabei helfen wollen, ein wenig (Rechts)Sicherheit zu erlangen, bedanke ich mich schon mal im Voraus.

Zur Situation:
Also, wir wohnen in einer Wohnanlage in der einige Mehrfamilienhaäuser (4-12 Mietaparteien) wohnen. Die gesamte Anlage ist, wie üblich, mit Grünflächen etc. gestaltet.
Wie sollte es anders sein, gibt es auch hier die üblichen Familien mit Kindern, Singles, Paare, ...., ältere Menschen, jüngere, Autofahrer, Fußgänger .....
Und somit entstehen auch Meinungsverschiedenheiten bezüglich Nutzung einiger Flächen insbesondere was dann spielende und lärmende Kinder anbelangt.
Gestern erreichte nun mal wieder ein Schreiben der Hausverwaltung alle Mieter mit dem Hinweis, dass Fussballspielen, das Grillen sowie das Aufstellen von Wasserbecken auf den rasenflächen nicht erlaubt sei!
Da mir jedoch ein Gerichtsurteil bekannt ist, bei dem der Vermieter, bei Verbot des Benutzens der Rasenflächen auch keine Kosten der Pflege etc. in den Betriebskosten berechnen darf, farge ich mich nun, wie weit darf er diese Ntzung einschränken. Oder, könnte ich bei den vorliegenden verboten schon eine Minderung an der Beteiligung zu diesen Kosten geltend machen?

Ich würde mich freuen, hierzu etwas zu lesen.


Danke
Torsten
Stichwörter: rasenflächen + nutzung

1 Kommentar zu „Nutzung der Rasenflächen”

handyplanet

Hallo,

meine Mutter zieht nach 22 Jahren aus einer " Sozialwohnung " aus. Vermieter WSB Bayern. Diese haben ihr nun ein Abnhameprotokoll gesandt mit folgenden Aufgaben. Vielleicht kann mir jemand sagen obs da besonderes zu beachten gibt oder manches nicht so zulässig ist wie die das wünschen. VIELEN Danke bereits vorab.

1) Die Zimmertüren sind anzuschleifen, genauso wie die Fenster

2) Heizkörper: Beim streichen der Heizung verwenden Sie nur Heizkörperlacke.

3) Holzverbundfesnster sind dreiseitig zu lackieren ( Sie hat Kunstoffenster ! )

4) Fehlende und beschädigte gegenstände sind zu erneuern ! Das Klos hat seit Jahren einen Riss aber sie als Mieter muss doch kein KLO kaufen oder ?

Gibt es sonst noch etwas zu beachten ? Tapeten runter, Teppich raus ist ja sowieso klar

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.