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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
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Es ist wirklich dringend!

Meine Vermieterin will meine Nebenkosten wegen des Besuchs meiner Tochter und Enkelin erhöhen, obwohl beide nur ein paar Wochen zu Besuch hier sind.

Wie lange ist der Besuch in einer Wohnung gesetzlich gestattet, ohne dass die Nebenkosten erhöht werden?

Bitte ganz dringend um Antwort.

Herzlichen Dank,
Bea
Stichwörter: eilt + erlaubt + lange + wohnung + besuch

4 Kommentare zu „EILT! Besuch in der Wohnung. Wie lange ist erlaubt???”

fin Experte!

Besuchszeit wird so ca. 6 Wochen lang als dieses angesehen. Bei längerem Aufenthalt sollte der Mieter mehr an Nebenkosten zahlen.
Ein Problem stellt das heutzutage aber nur noch in Wohnungen dar, wo keine eigenen Wasserzähler vorhanden sind, bzw. einige Posten noch nach Personenzahl im Haushalt berechnet werden.
Dann müssen andere Mieter im Haus die Mehrkosten mitbezahlen.

Serenity

Herzlichen Dank soweit für die erste Antwort.

Ein eigener Wasserzähler ist im Bad installiert.

Hat jemand die genauen gesetzlichen Bestimmungen zum Dauer eines Besuchs?
ca. 6 Wochen ist mir zu ungenau. Ich brauche ein klares Gegenargument meiner Vermieterin gegenüber.

Besten Dank,
Bea

fin Experte!

Hier gibt es keine genauen gesetzlich festgelegten Zeiten. Im Mietrecht wird
eine Zeit bis zu 6 Wochen von den meisten Gerichten und den bestehenden Urteilen noch als Besuchszeit angesehen. Alles was darüber hinaus geht, wäre kein Besuch mehr, sondern ein Mitbewohner auf Zeit, der mit die Wohnung abwohnt und Nebenkosten verursacht (Wasserverbrauch, Müll, Strom etc.)

Serenity

Herzlichen Dank für die schnellen Antworten. <!-- s :) --><!-- s :) -->

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