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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Frage zur Abrechnung vom 1.1.2005-31.12.2005

Wir waren nur bis 1.4.2005 in dieser Wohnung. Also nur 3 Monate die berechnet werden können. Dies wird auch bei den Fixkosten der Heizung (30%)
berücksichtigt. Bei den Verbrauchskosten (70%) wird der Preis für eine Einheit aber aus der Gesamtsumme des GANZEN Jahres abgeleitet. Müßte der Preis einer Einheit dann nicht auch nur aus drei Monaten errechnet werden?
Beispiel: Angenommen die Verbrauchskosten des Jahres betragen 7000 Euro.
Gesamt verbrauchte Einheiten 100, macht dann einen Einheitenpreis von 70 Euro. Nachdem wir nur 3 Monate in der Wohnung waren wäre doch der Gesamtverbrauch bis dahin nur 7000/365 * 90 = 1726 Euro und somit ein Einheitenpreis bei 100 Einheiten 17,26 Euro. Muss ich wirklich für andere Mieter die das ganze Jahr weiterheizen mitbezahlen?

2. Punkt: Im Mietvertrag wird der Preis für den Aufzug auf 8 DM (also ca. 4 Euro) pro Monat festgelegt. In der Nebenkostenabrechnung taucht der Aufzug nun auf und wird über die Quadratmeterzahl der Wohnung auf die Mieter verteilt. Ist das so in Ordnung? Ich denke, wenn im Mietvertrag der Preis steht kann man nicht einfach über die Quadratmeter abrechnen.
Stichwörter: heizkosten + aufzug

1 Kommentar zu „Heizkosten / Aufzug”

fin Experte!

Zu 1: Der Vermieter muss aus der Gesamtsumme des Wirtschaftsjahres Ihren Verbrauch herausrechnen, bzw. die Firma, die die Heizkostenabrechnung erstellt. Nur wenn man den Gesamtverbrauch des ganzen Jahres hat, kann man rechnen. Daher muss dieser bei Ihrer Abrechnung auch auftauchen. Letztendlich sind Ihre Verbrauchskosten doch auch nur die, die Sie verbraucht haben.
Bitte bedenken Sie, dass Sie selbstverständlich für eine Wohnung auch dann Heizkosten zahlen, wenn Sie diese nicht mehr bewohnen, aber noch gemietet haben. Sie hätten sogar als Mieter auch die Pflicht gehabt, die Wohnung in den Monaten November und Dezember leicht zu heizen.
Wenn Sie das alle nicht wollen/wollten, dann hätten Sie die Wohnung zu einem früheren Zeitpunkt kündigen sollen.
Zu 2:
Bei den Kosten für Aufzug gilt nur das was im Mietvertrag vereinbart wurde. Der Vermieter kann es dann nicht mehr ändern.
Aufzug nach Qm zu berechnen, wäre sowieso kurios. Nach Personen im Haushalt eher angebracht und verständlich.

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