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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo!

Ich habe folgendes Problem!

Ich bewohne ein Zimmer(unmöbiliert) und meine Vermieterin kündigt die Wohnung. (Wir leben wie in einer WG)
Sie kann aber nicht sagen ob der Vermieter die 3 monatige Kündigungsfrist fordert oder diese kürzt bzw. wann genau sie/wir ausziehen muss/müssen oder der Fall eintritt, dass sie einen Nachmieter bestimmen darf. Der Vermieter lässt sich anscheinend recht viel Zeit.

Ich habe daraufhin mir ein neues Zimmer gesucht und würde sofort umziehen, aber weigere mich weiterhin Miete zu bezahlen.

Nun zur Konstellation:

Der Vermieter hat einen Hauptmietvertrag mit einer Hauptmieterin abgeschlossen.
Ich habe ein Untermietvertrag mit dieser Hauptmieterin abgeschlossen, welcher aber keine Details zur Kündigung enthält.
Mit dem Vermieter, der Hauptmieterin und mir wurde ein Vertrag geschlossen, der besagt, dass ich bei Auszug zu renovierungsarbeiten verpflichtet bin, kein Recht habe bei Auszug der Hauptmieterin Hauptmieter zu werden, weiter gilt für mich das gleiche Benutzungsrecht wie für den Hauptmieter und auch im Hauptmietvertrag dargelegte, aber ich bin kein MIeter bzw. Mietvertragspartner. Bei MIetzahlungen bin ich anteillich 50 Prozent schuldig und solange ich als "quasi Untermieter" Mitbenutzer der Wohnung bin, hafte ich gesamtschuldnerisch gegenüber dem Vermieter. Weiter muss ich keine Mietkaution stellen, da meine ELtern eine BÜrgschaft unterschrieben haben.
Ich habe aber trotzdem Kaution bezahlt, kann ich die sofort fordern?
Weiter ist es so geregelt, dass sobald die Hauptmieterin gekündigt wird, ich auch gekündigt werde.
Was mich in eine Dumme Situation bringt, da es ja nicht sicher ist wann wir raus müssen bzw. wann sie gekündigt bekommt.

Kann es sein das ich nur Pflichten habe, aber keine Rechte?

Ich will sofort ausziehen und sollte die Hauptvermieterin aber die Kündigungsfrist von 3 Monate einhalten müssen, will ich nicht belangt werden.

Wem muss ich in diesem Fall überhaupt kündigen?

Bin ich als Mitbenutzer nicht einfach zu entlassen und der Hauptmieter hat dann für die komplette Miete aufzukommen?

Ich gelte ja nicht mal richtig als Untermieter sonder nur als quasi Untermieter eher Mitbenutzer und nicht als Mieter oder Mietvertragspartner in wie weit bin ich da gebunden an diese Vertragsdetails wie oben aufgeführt.

Und noch was interessantes im Hauptmietvertrag ist bei Kündigung eine Strich vom Vermieter durch gemacht worden und die dort aufgeführte 3 monate Kündigungsfrist durchgestrichen.

In wie weit greifen in diesem Fall überhaupt Regelungen eines Untermietvertrages?

Vielen Dank

0 Kommentare zu „Untermiete/Mitbenutzer Kündigungsrecht”

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