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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo zuammen,

wir haben von unserem Vermieter die Kündigung der an uns vermieteten Wohnung bekommen. Jetzt sind wir uns nicht ganz sicher, ob er einen Grund hätte angeben müssen ? Bei einem Vorgespräch hatz er uns mitgeteilt , dass er von oben nach unten in unsere jetzige Wohnung ziehen will. In der schriftlichen Kündigung steht davon aber nichts. Ist das okay ???

Danke schonmal,

ILKA
Stichwörter: kündigungsgrund + wichtig

3 Kommentare zu „WICHTIG Kündigungsgrund ???”

Susanne Experte!

Eine vermieterseitige Kündigung ohne Grund ist nichtig.
Wenn Ihr dort weiter wohnen wollt, gar nicht reagieren-ansonsten den Vermieter darauf hinweisen. Eine vermieterseitige Kündigung ist sehr schwierig, da er im Haus eine Wohnung bewohnt, kann er m.W. auch nicht auf Eigenbedarf kündigen.
Lediglich bei einem 2 Familien Haus, in dem der VM eine Wohnung bewohnt, kann grundlos gekündigt werden, allerdings verlängert[/b:b5fc1] sich die Kündigungsfrist um 3 Monate.

ttgmmg

Hallo und erstmal Danke an Susanne...

Also, wir wohnen hier in einem Haus mit unserem Vermieter. Wir bewohnun mit unseren Kids die Hauptwohnung im EG und er wohnt mit seiner Lebensgefährtin oben unterm Dach.

Das wäre ja dann durchaus ein 2-Familienhaus. Wenn ichs richtig verstanden habe, kann er dann auch ohne Grund küngigen ?! Allerdings muß er dann 6 Monate Kündigungsfrist einhalten ???

Man ist das kompliziert. Wir sind 4 Personen und haben einen Hund. Da ist die Suche nach einer neuen Wohnung garnicht so leicht...

Danke,

ILKA

Susanne Experte!

Also, bei Eurer Konstellation würde ich schon sagen, dass der VM ein erleichtertes Kündigungsrecht hat. Ohne Grund dann mit 6 Monaten Kündigungsfrist, wenn die reguläre 3 beträgt.

http://dejure.org/gesetze/BGB/573a.html[/url:bcc8a]

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