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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,
die Wohnung unter uns wird zur zeit saniert, im zuge dieser wurde bei uns eine wand in der toilette aufgestämmt und eine neues klo eingebaut, da das alte nicht mehr an die neuen anschlüsse passt.
leider sieht das neue klo noch billiger aus als das alte, es steht auch nicht an der gleichen stelle, so das wir jetzt stat dem schönen steinboden einen betonfleck an der alten stelle haben.
die wand die aufgstemmt wurde hatte eine ölfarbe mit strucktur, jetzt gibt es nur noch eine glatt gespachtelte weisse stelle wo einmal das loch war.
haben wir ein recht auf eine einheitliche gestalltung der toilette, der vermieter sagt, wir müssen das so hinnehmen, da bei uns ja nicht saniert wird sondern eins drunter.

im bad befinden sich auch seit neuestem schwarze, gelbe und orange flecken an der decke ca.20st, aber wenn man einen guten tag erwischt, könnte es sein, das der vermieter mal drüber streicht (bringt doch nix), müssen wir diesen mangel auch hinnehmen?
der raum wird immer gelüftet, nach dem duschen weit ansonsten ist das fenster immer einen spallt weit auf.

mfg

max
Stichwörter: schäden + wohnung + anderer + sanierung

3 Kommentare zu „Schäden durch Sanierung anderer Wohnung”

Baba

habe einige fragen. Habe eine fristlose kündigung von meinen vermieter bekommen, weil ich 2 monats mieten nicht zahlen konnte weil ich kein geld von arbeitsamt bekommen habe. habe eine frist bekommen das ich zum 27.04 zahlen soll wenn ich nicht zahle werde ich zum 30.04 fristlos gekündigt. da ich kein geld bis zum 27.04 bekommen habe habe ich die wohnung geräumt und renoviert. habe am 30.04 meine schulden beglichen mit den geld meiner eltern. nun habe ich ein schreiben bekommen das ich die schlüssel wieder holen kann weil ich den mietvertrag wieder hergestellt habe weil ich das geld bezahlt habe. nun ist meine frage ist das rechtens das ich jetzt die drei monate kündigungs frist einhalen muß? Muß ich weiter z7ahlen obwohl ich keine schlüssel habe?

fin Experte!

zu max muster: Sie können sogar die Miete mindern, wenn Ihr Bad nun nicht mehr aussieht wie ein unversehrtes Bad. Sie müssen das nicht hinnehmen. Schriftlich beim Vermieter bemängeln mit Fristsetzung (ca. 4 Wochen) Wenn er nicht reagiert einen Anwalt aufsuchen und Fotos vom Bad mitnehmen, damit er den Mietminderungsbetrag einschätzen und dem Vermieter mitteilen kann.

fin Experte!

@ Baba: Wenn Sie die Schlüssel abgegeben hatten, die Wohnung geräumt und sogar renoviert haben, haben Sie der fristlosen Kündigung zugestimmt.
Wenn Sie dort nicht mehr wohnen wollen, dann holen Sie die Schlüssel nicht mehr ab, denn damit kommen Sie wieder in den Besitz der Wohnung und können zur Mietzahlung veranlasst werden. Etwas anderes wäre es wenn Sie die ganze Zeit und jetzt immer noch im Besitz der Schlüssel gewesen wären.
Verlangt der Vermieter nun weiter Miete und Sie wollen dort definitiv nicht mehr einziehen, so werden Sie wohl ein Schreiben eines Anwaltes aufsetzen lassen müssen.

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