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EuleSK hat diese Frage gestellt
Hallo. Ich habe ein Problem. Ich möchte mit meinem Freund und unserer gemeinsamen Tochter zusammen ziehen. Haben schon eine Wohnung gefunden. Ich habe meine Wohnung gekündigt und auch eine Bestätigung bekommen. Meine Vermieterin, war zunächst damit einverstanden wenn ich einen Nachmieter habe, das ich zum 31.04 ausziehen kann. Jetzt stellt sie sich wieder quer. Im Beisein meines Freundes hat sie aber gesagt das wir ausziehen können. (gestern) heute morgen hatte ich wieder eine email das sie jetzt einen makler beauftragt hat. darf meine vermieterin nachmieter ablehnen wenn diese geeignet sind. sprich einkommsnachweis haben. welche rechte habe ich um gegen sie vorzugehen. hat mich auch schon als sozialschmarotzer bezeichnet. dann war ich wieder heilig. eine sehr merkwürdige frau. brauche einfach hilfe welche rechte ich habe. wie sieht es mit untervermitung aus. wenn ich das ohne ihre zustimmung mache, welche konsequenzen hat das, bzw kann sie mich auch strafrechtlich verfolgen?

5 Kommentare zu „Nachmieter / Untervermietung”

forsetis Experte! 24.03.2012 19:45

Das Recht zur Nachmieterstellung hätten Sie nur, wenn dies im Mietvertrag vereinbart ist.

Damit erübrigen sich weitere Fragen und Antworten.

EuleSK 24.03.2012 19:56

Nein steht es nicht. Aber sie hat es mündlich zu mir am Telefon und in Beisein meines Freundes gesagt. Zählt mündlich nicht?

Berthelstal Experte! 24.03.2012 22:05

Selbst wenn Ihnen die Nachmietergestellung erlaubt worden ist, bedeutet das keineswegs, dass sie einen solchen auch akzeptieren muß.

EuleSK 24.03.2012 22:12

Aber es muss doch einfach nur ein Mieter sein, der passend ist, sprich Miete zahlen kann und zur Wohnung passt. Habe z.B eine Mutter die für ihre Beiden Töchter eine Bürgschaft machen möchte.

Berthelstal Experte! 25.03.2012 07:43

Zum letzten Mal:
Vermieter ist der Vermieter und nur dieser kann einen Nachmieter akzeptieren oder nicht !!!

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